Photovoltaik: Europäische Kommission genehmigt Beihilfe für dritte Modulfabrik der SolarWorld-Tochter Solar Factory in Freiberg

Die Europäische Kommission hat eine regionale Investitionsbeihilfe von 18,75 Millionen Euro für die Solarmodul-Produktion der deutschen SolarWorld-AG-Tochter Solar Factory GmbH in Freiberg (Sachsen) genehmigt. Das Vorhaben hat ein Investitionsvolumen von 75 Millionen Euro.

Die Kommission ist nach Prüfung der Maßnahme zu dem Ergebnis gelangt, dass diese mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die positiven Auswirkungen der Investition auf die regionale Entwicklung würden etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen überwiegen, so die Kommission in einer Pressemitteilung.

Dritte Solarmodul-Produktionsstätte in Freiberg

Solar Factory, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der SolarWorld AG, stellt Solarmodule auf Basis von kristallinem Silizium her. Das Investitionsprojekt wird in Freiberg (bei Chemnitz in Sachsen) durchgeführt. Da der Lebensstandard dort außergewöhnlich niedrig ist und erhebliche Unterbeschäftigung herrscht, kommt dieses Gebiet nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für Regionalbeihilfen in Betracht, so die Kommission.
Solar Factory betreibt bereits zwei Fertigungsstätten für Solarmodule in Freiberg. Im Zuge des Investitionsprojekts werden die bestehenden Produktionskapazitäten durch den Bau einer dritten Fertigungsstätte (SF III) im Industrie- und Gewerbegebiet Saxonia erweitert. Die Arbeiten an der dritten Fertigungsstätte wurden Anfang 2010 aufgenommen und sollen 2011 abgeschlossen werden.

Beihilfe überschreitet nicht die Schwellenwerte der Leitlinien
Die Prüfung der Kommission ergab, dass die geplante Beihilfe – selbst wenn das angemeldete Projekt zusammen mit früheren Investitionen der SolarWorld AG eine Einzelinvestition darstellen würde – die Schwellenwerte der Regionalbeihilfeleitlinien nicht überschreiten würde. Nach den Berechnungen der Kommission liegen die Marktanteile von Solar Factory auf dem Weltmarkt für Solarmodule sowohl vor als auch nach der Investition deutlich unter 25 %.

Kommission hat keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken
Da der Photovoltaikmarkt zwischen 2004 und 2009 eine zweistellige Wachstumsrate aufwies, die deutlich über der Bruttoinlandsprodukt-Wachstumsrate im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) lag, werfen die durch das Projekt geschaffenen zusätzlichen Produktionskapazitäten nach Auffassung der Kommission keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf. Die Kommission ist deshalb zu dem Ergebnis gekommen, dass die positiven Auswirkungen der Investition auf die regionale Entwicklung etwaige Wettbewerbsverzerrungen überwiegen.

25.03.2011 | Quelle: EU-Kommission; Foto: Solar World AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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