DEKRA warnt vor „Photovoltaik-Pfusch“: Viele Anlagen nicht sicher und nicht wirtschaftlich

DEKRA-Sachverständige entdecken bei Prüfungen immer häufiger schwerwiegende Mängel und Schäden an Photovoltaik-Anlagen. Um die Sicherheit und den wirtschaftlichen Betrieb der Solarstromanlagen zu gewährleisten, schlägt DEKRA eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch unabhängige Sachverständige vor.

Photovoltaik-Anlagen sind für eine Betriebsdauer von über 20 Jahren ausgelegt und stellen besonders hohe Anforderungen an die Qualität von Teilen und Komponenten sowie die Installation und Montage.

Korrosion und Kurzschlüsse legten ganze Anlagenteile lahm
"Die Erfahrungen aus den Prüfungen der Photovoltaik-Anlagen haben gezeigt, dass häufig Material schon kurz nach der Montage korrodierte oder Kurzschlüsse ganze Anlagenteile lahm gelegt haben“, sagt Rainer Keßler, Photovoltaik-Experte und Standortleiter von DEKRA Industrial in Saarbrücken.

Kompletten 500 kWp-Aufdachanlage aus Sicherheitsgründen demontiert
Als häufige Fehler nennt DEKRA Leitungsquerschnitte, die zu gering dimensioniert werden und Modul-Defekte durch Risse, die bei der Montage oder durch Verwerfungen der Gestelle im laufenden Betrieb entstanden sind. In einem Fall hätten Fehler in der Ausführung der Konstruktion schon kurz nach der Inbetriebnahme zu einer kompletten Demontage der 500 kWp-Aufdachanlage aus Sicherheitsgründen geführt, berichtet Keßler. Die Folgekosten treffen in solchen Fällen gerade kleine Bauherren und Betreiber besonders.

Standards bei Vertragsabschluss vertraglich vereinbaren
DEKRA Industrial habe deshalb einen Standard für die umfassende Prüfung von Photovoltaik-Anlagen erstellt, der alle wesentlichen Punkte bei einer Ab- oder auch Übernahme einer Solarstromanlage betrachte. Eine Sachverständigenabnahme erfordere bei PV-Anlagen spezielle Messgeräte sowie Know-how, unter anderem über DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, Statik oder Korrosion von Metallen, betont DEKRA.
Der Standard sollte bei Vertragsabschluss mit den Punkten, die einer späteren Prüfung unterzogen werden, vertraglich vereinbart werden, rät DEKRA. So kann der Errichter schon früh den Photovoltaik-Sachverständigen bei Unklarheiten mit einbeziehen, um einen hohen Qualitätsstandard und Ertragssicherheit zu gewährleisten.

Der DEKRA Standard umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Vergleich der gebauten PV-Anlage mit vertraglich vereinbarter Anlage
  • Elektrische Sicherheit
  • Thermografie der Module und der elektrischen Anlagen
  • Leistungsmessung (Wirkungsgrad)
  • Mechanischer Aufbau
  • Messung der Strings (UI-Kennlinie / STC-Hochrechnung)
  • Korrosionsschutz
  • Statik
  • Blitz- und Überspannungsschutz
  • Anschaltbedingungen

 05.04.2011 | Quelle: DEKRA Industrial GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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