Conergy-Gründer Hans-Martin Rüter lehnt Vergleich mit dem Aufsichtsrat ab

Der Gründer der Conergy AG, Hans-Martin Rüter, lehnt einen Vergleich mit dem Aufsichtsrat des Photovoltaik-Unternehmens ab.

„Nach Sichtung der Inhalte sehe ich im Vorgehen des Aufsichtsrats der Conergy den Versuch, durch nicht haltbare Vorwürfe im Wesentlichen Geld von der D&O-Versicherung zu erlösen sowie von eigenen eklatanten Versäumnissen abzulenken“, sagt Hans-Martin Rüter, der Gründer und langjährige Vorstandsvorsitzende des Unternehmens.

Rüter baute das Unternehmen innerhalb von 10 Jahren aus seiner Wohnung zum weltweit größten Photovoltaik-Anlagenbauer auf, führte es 2005 erfolgreich an die Börse und trat von seinen Ämtern im November 2007 im Zuge einer Liquiditätskrise zurück.

Anhaltender Streit um Schadensersatz
Zum Hintergrund: Im April 2009 kündigte der damalige Aufsichtsrat der Conergy AG an, mit Altvorständen in Vergleichsgespräche eintreten zu wollen, um Streit über Schadensersatz für vermeintliche Pflichtverletzungen zu vermeiden. Schon damals hätten die Altvorstände klargestellt, dass die Ankündigung auf falschen Unterstellungen basiert habe, erklärt Rüter.
Der Aufsichtsrat der Conergy AG hat die Altvorstände am 5. August 2011 aufgefordert, mit einer Frist von 11 Werktagen, bis kurz vor der diesjährigen Hauptversammlung am 26. August 2011, Stellung zu beziehen, in welcher Höhe sie bereit wären, Schadensersatz zu bezahlen. Am gestrigen 25.08.2011 lies der scheidende Aufsichtsrat eine Klage einreichen.

Rüter nimmt wie folgt Stellung:
"1. Die Anschuldigungen erachten ich und die anderen Altvorstände als substanzlos und falsch.
2. Dennoch haben ich und andere Altvorstände Gesprächsbereitschaft zur Befriedung signalisiert.
3. Die seitens der Gesellschaft vorgetragenen Punkte liegen seit nunmehr über zwei Jahren nahezu unverändert auf dem Tisch. Seit dieser Zeit wurden die Forderungsbeträge ohne fundierte Begründung schrittweise in immer absurdere Höhen getrieben.
4. Ich sehe darin den Versuch der Gesellschaft, wie in anderen Fällen der deutschen Wirtschaft auch, zusätzliches Geld auf Kosten der persönlichen Reputation der ausgeschiedenen Vorstände erzwingen zu wollen. Hier soll aus meiner Sicht Druck aufgebaut werden, um unbillig hohe Summen zu erlösen.
5. Im Dezember 2010 habe ich eine ausführliche Replik zu den Vorwürfen von Gesellschaftsrechtlern erarbeiten lassen und dem Aufsichtsrat übermittelt. Darin ist detailliert nachgewiesen, dass der Altvorstand keine Pflichten verletzt hat und in wesentlichen strittigen Punkten der Gesellschaft auch kein Schaden, sondern sogar ein Gewinn entstanden ist.
6. Selbst das Gutachten der rechtlichen Berater des Aufsichtsrats bezeichnet rund drei Viertel der aufgeführten Punkte, die uns zum Vorwurf gemacht werden, als gar nicht durchsetzbar oder rechtlich zweifelhaft. Dass der Aufsichtsrat diese Punkte weiter gegen mich und andere Altvorstände aufführt, zeigt, dass es nicht um eine faire und sachliche Beurteilung geht

Rüters Fazit: Die Vorwürfe seien oberflächlich recherchiert und zum Großteil selbst nach Gutachten für den Aufsichtsrat nicht durchsetzbar. Über zeitlichen Druck und hektisches Hochziehen der Beträge solle der Vergleichsbetrag maximiert und damit im Wesentlichen Versicherungserstattungen kassiert werden. "Der Entscheidung des scheidenden Aufsichtsrats noch kurz vor seiner Abwahl die Gerichte zu bemühen, sehe ich daher gelassen entgegen", so Rüter.

29.08.2011 | Quelle: Hans Martin Rüter, Foto: BAUM e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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