Tschechien überarbeitet sein Erneuerbare-Energien-Gesetz und plant das Ende großzügiger Einspeisevergütungen, Förderung nur noch für Anlagen bis 100 kW

In der Tschechischen Republik nähern sich die Ferien ihrem Ende und damit auch die Verabschiedung des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes, berichtet der Wirtschaftsnachrichtendienst nov-ost.info. Da abzusehen sei, dass die Förderung erneuerbarer Energien stark eingeschränkt wird, verstärke sich die Aktivität der Lobbygruppen aus der Erneuerbare-Energien-Branche.

So hätten sich nahezu alle Branchenverbände zu einem Vorschlag zusammengeschlossen, der eine stärkere Förderung der Wärmeproduktion auf Kosten der Stromproduktion erreichen will.

Verbände setzen auf Wärmeerzeugung statt Stromproduktion
Die Verbände versprechen sich von ihrem Vorstoß geringere Auswirkungen auf den Energiepreis. Gleichzeitig könnten dringend nötige Investitionen in das Versorgungsnetz finanziert werden. Außerdem erhalten die Kraftwerksbetreiber Alternativen zur Kohle, deren Vorräte in Tschechien zur Neige gehen. Der Vorschlag will die Wärmeerzeugung aus Biomasse fördern, aber auch aus Erdwärme. Auch Industrieminister Martin Kocourek will weiter an der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung festhalten, sieht aber eine Einschränkung der Förderung für die Biomassenutzung vor.
Das mindert auch die Chancen für einen weiteren Vorstoß, der die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz vorsieht. Während bisher nur die Nutzung von Biogas zur Verstromung gefördert wird, schlagen die Betreiber von Biogasanlagen gemeinsam mit dem sozialdemokratischen Abgeordneten Milan Urban eine stärkere Förderung der Gasversorgung aus erneuerbaren Quellen vor. Der Preis für Verbraucher würde sich nur minimal ändern, da Gas vor allem von Gewerbekunden abgenommen wird.

Tschechisches Erneuerbare-Energien-Gesetz führte zum Photovoltaik-Boom
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz gehört zu den umstrittensten Regelwerken in Tschechien. Hatte doch die im aktuellen Gesetz verankerte großzügige Umlage mit Einspeisevergütungen vor allem für Photovoltaik-Anlagen zu einem ungeahnten Boom gesorgt und damit auch die Energiepreise in die Höhe getrieben. Binnen kurzer Zeit hatte Tschechien eine installierte Photovoltaik-Leistung bei von 2.000 Megawatt (MW) erreicht. Um die Auswirkungen für die Endverbraucher zu dämpfen, griff die tschechische Regierung im vergangenen Jahr zu drastischen Maßnahmen und erhebt seither hohe Steuern von den Betreibern von Solarstromanlagen.

Gesetz bleibt für Anlagen bis 100 kW unverändert
Mit dem neuen Gesetz legt die Regierung zugleich eine Strategie vor, wie das Ziel von 13% Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2020 erreicht werden soll. Schon jetzt aber sei sicher, dass die Zeit großzügiger Einspeisevergütungen vorüber sein wird. Lediglich Anlagen bis 100 kW installierter Leistung können noch in den Genuss für 20 Jahre festgeschriebener Aufkaufpreise kommen. Für solche Anlagen bleibt die bisherige Gesetzeslage faktisch unverändert. Eine Abschreibung der Anlagen innerhalb von 15 Jahren soll garantiert sein.
Deshalb darf der Aufkaufpreis weiterhin pro Jahr nicht um mehr als 5 % sinken. Sollten sich aber wie zuletzt bei der Photovoltaik die Marktbedingungen stark verändern, hat sich der Gesetzgeber eine Hintertür offen gelassen. Sinkt die Abschreibungsdauer auf unter 12 Jahre, dürfen die Aufkaufpreise deutlicher zurückgehen. Unabhängig davon darf die Unterstützung für keine Anlage höher als 6 CZK/kWh (0,25 EUR/kWh) sein.

Gesetzgeber führt "grünen" Stundenbonus ein, der den zeitlichen Energiebedarf berücksichtigt
Während Anlagen bis 100 kW auch einen so genannten grünen Bonus wählen können, der Jahr für Jahr neu festgelegt wird, ist dieser für größere Anlagen Pflicht. Zusätzlich führt der Gesetzgeber einen grünen Stundenbonus ein. Dessen Höhe richtet sich nach dem Energiebedarf. D.h. im Winter und an Werktagen ist er höher, in der Nacht dagegen am niedrigsten. Diese Regelung ist speziell für Windkraftanlagen und alle Anlagen über 100 kW geplant. Davon ausgenommen sind Biogasanlagen, Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung und Heizkraftwerke, die Abfall verarbeiten.
Die Einspeisevergütungen und die Höhe des grünen Bonus werden auch weiterhin von der Energieregulierungsbehörde ERÚ festgelegt. Der Aufkauf wird jedoch neu nicht mehr durch die Versorger geregelt. Sie werden durch einen Energiehändler ersetzt, der vom Ministerium für Industrie und Handel ausgewählt wird.

30.08.2011 | Quelle: nov-ost.info; Bild:Antaris Solar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen