Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stärkt Photovoltaik-Anlagenbetreiber: Denkmalschutzbehörden müssen Klimaschutz berücksichtigen

Mit einem Urteil vom 01.09.2011 (Aktenzeichen 1 S 1070/11) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden Württemberg an zwei wichtigen Punkten die Argumentation von Photovoltaik-Anlagenbetreibern gegen Denkmalschutzbehörden gestärkt, berichtet Dr. Thomas Binder von der auf Solarenergie spezialisierten Kanzlei Dr. Binder, Flaig und Ritterhoff (Freiburg).

Gericht: Solarstromanlagen werden nicht mehr als exotische Fremdkörper wahrgenommen
Der VHG prüfte, ob eine Photovoltaik-Anlage das Erscheinungsbild einer unter Denkmalschutz stehenden Pfarrscheuer beeinträchtige. Dabei muss nach den Ausführungen des VGH berücksichtigt werden, dass Solarstromanlagen heute weit verbreitet sind und vom Betrachter nicht mehr als exotische Fremdkörper wahrgenommen werden. Dieser Gewöhnungseffekt werde noch dadurch verstärkt, dass die Bevölkerung heute dem zunehmenden Einsatz regenerativer Energien positiv gegenüberstehe.
Folge man dieser Argumentation, bedeutet das, dass heute die Beeinträchtigung durch eine Photovoltaik-Anlage anders zu beurteilen ist als in früheren Jahren und dass ablehnende Behörden- oder Gerichtsentscheidungen aus der Vergangenheit nicht unbedingt Maßstab für heutiges Verwaltungshandeln sein können, so Dr. Binder.

Klimaschutz als Staatsziel
Auch an einem weiteren Punkt zeigte sich der VGH photovoltaik-freundlich. Die Denkmalschutzbehörde müsse bei Entscheidungen über die Zulässigkeit von Photovoltaik-Anlagen auf Baudenkmälern das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien in seine Abwägungsentscheidung einbeziehen. Dies folge aus dem Grundgesetz, in dem der Klimaschutz als Staatsziel aufgenommen wurde.
Bis heute sei umstritten, ob und in welchem Umfang sich Photovoltaik-Investoren auf das Staatsziel Klimaschutz berufen können, so der Anwalt. Der VGH habe nun diejenigen gestärkt, für welche diese Regelung im Grundgesetz mehr darstellt als nur ein unverbindlicher Programmsatz.
In der verhandelten Angelegenheit habe der Verwaltungsgerichtshof jedoch noch nicht endgültig zu Gunsten des Anlagenbetreibers entschieden, sondern die Sache an die Denkmalschutzbehörde zurückverwiesen. Dennoch bedeute der Urteilsspruch eine Stärkung der Position von Photovoltaik-Anlagenbetreibern.

28.09.2011 | Quelle: Dr. Thomas Binder; Rechtsanwalt; www.pv-recht.de | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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