Solarwärme für denkmalgeschützte Häuser: Sonnenkollektoren können auf dem Dach installiert werden, wenn die Behörden mitspielen

Bei Umbauten von denkmalgeschützten Häusern müssen strenge Auflagen befolgt werden: Eingriffe in das Erscheinungsbild des Gebäudes werden nicht genehmigt.

Daher kommt für diese Bauten eine Außendämmung meist nicht in Frage, berichtet die SOLVIS GmbH & Co KG (Braunschweig) in einer Pressemitteilung. Auch für den Einbau einer solarthermischen Anlage bedürfe es der behördlichen Genehmigung.

Recht auf Umweltschutz ist im Grundgesetz verankert
In Berlin wurde diese Frage nun vor Gericht entschieden. Eigentümer klagten gegen das Verbot der Denkmalbehörde, eine Solarwärmeanlage zu montieren – und bekamen Recht. Das Gericht begründete sein Urteil mit der Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz. Damit wurde dem Umweltschutz eindeutig Vorrang gegeben.
Rechtsanwalt Helmer Tieben: "Dass die Anlage trotz der geschichtlichen Bedeutung der Siedlung gebaut werden darf, ist ein deutliches Signal zugunsten der Solarenergie-Nutzung."

Eigentümer sollten Solar-Kollektoren vorab genehmigen lassen 
Zu einem Prozess muss es laut SOLVIS jedoch nicht kommen. SOLVIS-Mitarbeiter Bernd Felgentreff empfiehlt: "Eigentümer sollten vor der Montage von Solarkollektoren eine Genehmigung einholen und etwaige Auflagen beachten. Das vermeidet späteren Streit." Zuständig sei die untere Denkmalschutzbehörde, die im Einzelfall entscheide.
"Besonders gut stehen die Chancen", so der Experte, "wenn die Kollektoren für die Öffentlichkeit nicht einsehbar oder auf einem Anbau, beispielsweise auf dem Dach einer Garage, befestigt werden." Dieser Tipp richtet sich auch an Eigentümer von Häusern mit schwierigen Bedingungen wie zum Beispiel verwinkelten Dächern.
In jedem Fall sollte man einen Fachhandwerker fragen, welche Lösung möglich ist. Technische Bedenken gebe es nicht. Im Gegenteil: "Die Dächer typischer denkmalgeschützter Häuser sind stabil gebaut und halten häufig größere Lasten aus als die von Neubauten", so Felgentreff.

08.01.2012 | Quelle: SOLVIS GmbH & Co KG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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