Kalifornisches Unterhaus verabschiedet Gesetzesentwurf zur Schaffung von Einspeisevergütungen für benachteiligte Gemeinden

Am 30.05.2012 verabschiedete das Unterhaus des kalifornischen Parlaments einen Gesetzesentwurf, der Strom-Einspeisevergütungen speziell für benachteiligte Gemeinden ermöglichen soll, unter anderem für die Photovoltaik. Der Entwurf muss vom kalifornischen Senat und von Gouverneur Jerry Brown bestätigt werden, um rechtskräftig zu werden.

AB 1990, das Gesetz „Solar for All”, würde ein Vergütungssystem schaffen, mit einer Deckelung von 500 kW, mindestens 20 Jahre währenden Verträgen sowie einer langfristigen Förderobergrenze von 375 MWbis zum Jahr 2020. Einzelheiten, wie etwa die Vergütungssätze, würden von der bundesstaatlichen Regulierungsbehörde (California Public Utilities Commission; CPUC) sowie von regionalen Behörden festgelegt.
„AB 1990 ist ein wichtiger erster Schritt, der sicherstellt, dass alle Gemeinden in Kalifornien von den erneuerbaren Energien profitieren”, sagte Unterhaus-Abgeordneter Paul Fong (Demokratische Partei) aus Cupertino, Hauptunterstützer des Gesetzesentwurfs. „Gemeinden aller Art könnten derzeit potenziell von erneuerbaren Energien profitieren, sie haben jedoch leider keinen Zugriff darauf.”
„AB 1990 würde dies ändern. Der Gesetzesentwurf bezieht sich auf Gemeinden, die von der Umweltverschmutzung betroffen sind. Die Regulierungsbehörde soll finanzielle Grenzen für Grünstromanlagen überwinden, indem sie einheitliche Verträge und eine Preisstruktur festlegt.”

Umweltorganisationen unterstützen den Gesetzentwurf
Der Entwurf geht nun an den Senatsausschuss für Energie, Versorgung und Kommunikation, anschließend an den gesamten Senat des Bundesstaats.
AB 1990 wird von vielen Umweltorganisationen unterstützt, darunter der kalifornische Sierra Club, das Natural Resources Defense Council und die Union of Concerned Scientists. Die California Environmental Justice Alliance förderte den Gesetzentwurf.

Zahlreiche Technologien sollen gefördert werden
Der Entwurf sieht vor, etliche Technologien zu fördern, darunter Photovoltaik, Solarthermie, Windkraft, Energiespeicher und viele andere Methoden zur unkonventionellen Energieerzeugung und -speicherung. Allerdings würde die vorgesehene Deckelung bedeuten, dass sich solarthermische Kraftwerke (CSP), abgesehen von Mikro-CSP, nicht lohnen.

Regulierungsbehörde soll Steuervergünstigungen erwägen
Energieexperte Paul Gipe von Wind-Works merkt an, bislang sei nicht klar, ob die CPUC laut AB 1990 die Vergütungssätze für Mitglieder benachteiligter Gemeinden aufteilen soll, in Kommunen, für die Steuervergünstigungen sinnvoll wären und in Gemeinden, bei denen sie sich nicht lohnen würden. Der Gesetzesentwurf würde die Regulierungsbehörde allerdings anweisen, diese Zweiteilung zu erwägen.
Im Falle der Verabschiedung durch Senat und Gouverneur kann das Gesetz 2014 in Kraft treten.

06.06.2012 | Quelle: Wind-Works | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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