Landgericht Freiburg verurteilt ehemaliges Vorstandsmitglied der Solar-Fabrik AG in erster Instanz zu 1,6 Millionen Euro Schadenersatz

Das Landgericht Freiburg hat der Solar-Fabrik AG (Freiburg) in erster Instanz im Rechtsstreit zwischen dem Photovoltaik-Unternehmen und einem ehemaligen Vorstandsmitglied eine Schadenersatzforderung in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro zuerkannt, berichtet die Solar-Fabrik AG in einer Ad-hoc-Mitteilung.

Hintergrund sei die schuldhafte Pflichtverletzung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds, die zu einem Schaden in entsprechender Höhe geführt habe. Die Pflichtverletzung habe darin bestanden, dass das ehemalige Vorstandsmitglied eine wesentliche Information nicht rechtzeitig an die übrigen Vorstandsmitglieder weiterleitete.

Darlehen an insolvente Tochtergesellschaft musste abgeschrieben werden
Der Schaden bestehe darin, dass die Solar-Fabrik in 2008 einer Tochtergesellschaft ein Darlehen gewährte, das sie bei Kenntnis der Information nicht gewährt hätte. Aufgrund der später eingetretenen Insolvenz dieser Tochtergesellschaft habe das Darlehen abgeschrieben werden müssen. Der insgesamt angefallene Wertberichtigungsbedarf auf Forderungen bei dieser Tochtergesellschaft in Höhe von umgerechnet rund 6,7 Millionen Euro sei in einer Ad-hoc-Mitteilung der Solar-Fabrik vom 12.03.2009 mitgeteilt worden. Der zuerkannte Betrag werde ergebniswirksam verbucht, sofern und sobald das Urteil rechtskräftig wird.

11.06.2012 | Quelle: Solar-Fabrik AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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