TÜV Rheinland prüft Photovoltaik-Module für den italienischen Markt auf Entflammbarkeit

TÜV Rheinland (Köln) bietet Herstellern von Photovoltaik-Modulen für den italienischen Markt die nun erforderlichen Prüfungen und Klassifizierungen zur Entflammbarkeit. Eine Kooperation mit dem norditalienischen Brandschutzlabor von L.S. Fire Testing Institute Srl., ermöglicht TÜV Rheinland die Prüfung nach UNI 8457 und UNI 9174 und die Klassifizierung nach UNI 9177.

Die neuen Vorgaben des italienischen Innenministeriums gelten für alle Photovoltaik-Module, unabhängig davon, ob sie gebäudeintegriert werden oder nicht. L.S. Fire Testing Institute ist eines der wenigen Labore, die durch das Ministerium zur Durchführung und zur Klassifizierung zugelassen wurden, betont TÜV Rheinland.

„In Italien spielen die Förderung, aber auch weitere Regulierungen beim Einsatz von Photovoltaik eine wichtige Rolle. Wer in diesem Wachstumsmarkt erfolgreich bleiben will, muss jetzt entsprechend reagieren“, so Jörg Althaus, Geschäftsfeldleiter Solarenergie bei TÜV Rheinland.

Testmethode UNI 8457 ähnelt deutschem Kleinbrennertest
Nach der Prüfnorm UNI 9174 werden die Prüfkörper einer Strahlungs- und Zündquelle ausgesetzt. Dabei werden die Flammenausbreitung und das Abtropfverhalten der Probe bestimmt. Vergleichbar mit dem so genannten Kleinbrennertest aus Deutschland wird bei der Testmethode UNI 8457 die Entzündbarkeit von Materialien geprüft. Auf Basis dieser beiden Prüfergebnisse wird dann mit der vorgesehenen Bewertungsmatrix nach UNI 9177 die Klassifizierung der Produkte bestimmt.
Vom italienischen Innenministerium wird im hierfür maßgeblichen Dokument „prot. 6334“ vom Mai 2012 die Mindestklasse „Class 2“ nach UNI 9177 für alle Photovoltaik-Module gefordert. Zusätzlich muss dann jedoch ein Nachweis über die Eigenschaften zur Brandweiterleitung der umliegenden Materialien des Daches nach ENV 1187-2, -3 oder -4 vorliegen. Ohne weiteren Nachweis der Bedachungseigenschaften dürfen Module der höchsten Brandklasse „Class 1“ installiert werden.

TÜV Rheinland prüft Module im Rahmen einer Bauartzertifizierung auf Entflammbarkeit
Die neuen italienischen Vorgaben werden durch die herkömmliche Bauartzertifizierung nach IEC 61730 nicht abgedeckt. Allerdings kann TÜV Rheinland im Rahmen einer Bauartzertifizierung für Module die erforderlichen Entflammbarkeitsprüfungen ebenfalls durchführen. Bewertungen der brandtechnologischen Prüfverfahren führt TÜV Rheinland in Kooperation mit den Fachleuten von CURRENTA im deutschen Leverkusen durch.

16.10.2012 | Quelle: TÜV Rheinland | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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