Bundesregierung beschließt Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung; Energieausweis weiter gestärkt

Die Bundesregierung hat am 06.02.2013 den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Letztere sieht für Neubauten eine zweistufige maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards vor.

Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Der Energieausweis als Informationsinstrument wird weiter gestärkt. Hier sollen künftig stichprobenartige Überprüfungen stattfinden.

Rösler: Energieeffizienz lässt sich vor allem mit Anreizen steigern
"Die Erhöhung der Energieeffizienz ist eine Schlüsselfrage für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“, sagte Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler. Insbesondere die Einsparpotenziale bei Gebäuden sollten genutzt werden.
„Mit unseren Entwürfen setzen wir anspruchsvolle Effizienzstandards für Neubauten und achten gleichzeitig darauf, dass diese mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen umgesetzt werden können. Ganz bewusst machen wir keine Vorgaben für Bestandsgebäude, auch keine Nachrüstpflichten. Kosten und Nutzen müssen stets in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Die Erfahrung zeigt: Energieeffizienz lässt sich vor allem mit Anreizen steigern, nicht mit staatlichen Eingriffen. Wichtig ist die Stärkung des Wettbewerbs und der Transparenz. Durch technologieneutrale Vorgaben ermöglichen wir ein breites Angebot an günstigen, energieeffizienten Baustoffen und Dienstleistungen", so Rösler.

Kein Sanierungszwang bei Bestandsimmobilien
Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer will eine Energiewende mit Augenmaß: „Deshalb habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass es für Bestandsimmobilien keinen Sanierungszwang gibt. Für den Gebäudebestand sehen wir bewusst von Verschärfungen ab. Die gegenwärtig geltenden Mindeststandards sind bereits anspruchsvoll, und eine Anhebung der Anforderungen würde nur geringe Energieeinsparungen auslösen“, sagte der Minister.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Novellierung der EnEV und des EnEG setzt neben rechtlichen Vorgaben für Gebäude auf eine Stärkung des allgemeinen Bewusstseins für das Thema Energieeffizienz durch verbesserte Information. Sie will das Instrument des Energieausweises weiter stärken, um die energetische Qualität eines Gebäudes bei Verkauf und Vermietung transparenter abzubilden.

09.02.2013 | Quelle: BMWi; Bild: Wikipedia | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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