SolarWorld erwartet Zustimmung der Anleihegläubiger zum Restrukturierungskonzept am 5. und 6. August 2013

Die SolarWorld AG (Bonn) wird die Gläubiger ihrer beiden Anleihen am 5. beziehungsweise 6. August 2013 zu zweiten Gläubigerversammlungen zur jeweils erneuten Beschlussfassung über ihr Restrukturierungskonzept einladen.

Die ersten Gläubigerversammlungen der beiden Anleihen, die am 8. bzw. 9. Juli stattfanden, hätten erwartungsgemäß keine Beschlüsse fassen können, weil jeweils weniger als die erforderliche Mindestpräsenz von 50 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals vertreten waren, so das Photovoltaik-Unternehmen.
Auf der Gläubigerversammlung „Restrukturierungskonzept" zur Anleihe 2011/2016 waren 21,93 Prozent vertreten. Die entsprechende Versammlung zur Anleihe 2010/2017 hatte eine Präsenz von 18,18 Prozent.
Gemäß § 15 Abs. 3 des Schuldverschreibungsgesetzes wird die SolarWorld AG deswegen nun die zweiten Gläubigerversammlungen zum Restrukturierungskonzept einberufen. Für die zweiten Gläubigerversammlungen schreibt das Schuldverschreibungsgesetz ein Mindestpräsenzquorum von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen zur Beschlussfassung des Restrukturierungskonzepts vor. Die Beschlüsse bedürfen einer Zustimmungsquote von 75 Prozent.
Viele institutionelle Anleger, die an den Versammlungen am 8. und 9. Juli nicht teilgenommen haben, kündigten an, dass sie bei den nachfolgenden Versammlungen ihre Stimmen abgeben werden.

Vorstandsvorsitzender Asbeck: „Die Restrukturierung kann nur dann positiv und zu Gunsten der Anleihegläubiger ausfallen, wenn sie von ihrem Mitentscheidungsrecht Gebrauch machen“
„Ich bin sicher, dass wir bei den Versammlungen im August sowohl die notwendige Mindestpräsenz als auch die Zustimmung der Anleihegläubiger zu unserem Restrukturierungskonzept erreichen werden", erklärte Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender der SolarWorld AG.
„Nach dem von uns vorgeschlagenen Plan bekommen die Anleihegläubiger erheblich mehr heraus als im Falle eines Scheiterns der SolarWorld AG. Die Restrukturierung kann nur dann positiv und zu Gunsten der Anleihegläubiger ausfallen, wenn sie von ihrem Mitentscheidungsrecht Gebrauch machen. Ich bitte die Anleihegläubiger, sich zu den zweiten Gläubigerversammlungen im August anzumelden oder eine Vollmacht auszustellen", so Asbeck.

11.07.2013 | Quelle: SolarWorld AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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