Bundesregierung will Planungs- und Rechtssicherheit bei Stromnetz-Entgelten schaffen – und vollständige Befreiung stromintensiver Unternehmen abschaffen

Das Bundeskabinett hat am 31.07.2013 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf zur Novelle der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) beschlossen.Durch die Einführung eines gestaffelten besonderen Netzentgelts sollen auch die „energieintensiven Stromverbraucher“ wieder stärker an den Netzkosten beteiligt werden. Die Höhe des Netzentgelts, das von dieser Verbrauchergruppe zu zahlen ist, orientiere am Beitrag, den diese Verbraucher zur Netzentlastung und Netzstabilisierung leisten.

Regierung reagiert auf Bedenken der Europäischen Kommission und von Oberlandesgerichten
Dieser Leistungs-Gegenleistungs-Effekt werde ab 1. Januar 2014 über eine so genannte physikalische Komponente noch stärker herausgestellt. Der Beitrag, den diese Verbraucher unter anderem zu einer Dämpfung der Netzkosten leisten, werde damit noch zielgenauer ermittelt.
Die Bundesregierung trage mit der Verordnungsänderung insbesondere den Bedenken Rechnung, die von der Europäischen Kommission, aber auch von verschiedenen Oberlandesgerichten, gegen die bisherige vollständige Befreiung geäußert wurden.

„Mit dem heutigen Kabinettbeschluss hat die Bundesregierung vor allem die besonderen Netzentgelte für stromintensive Letztverbraucher auf eine neue Grundlage gestellt“, sagt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler.
„Wir haben dieser Verbrauchergruppe eine stabile Basis für die Kalkulation ihrer Energiekosten gegeben und Planungs- und Rechtssicherheit hergestellt. Rechts- und Planungssicherheit sind wichtige Eckpfeiler für einen verlässlichen Wirtschaftsstandort Deutschland."

Auch Betreiber von Hochspannungsnetzen sollen Investitionsmaßnahmen beantragen können
Neben den Regelungen zu besonderen Netzentgelten für stromintensive Letztverbraucher enthält der Entwurf Änderungen weitere Verordnungen. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die Verbesserung der Bedingungen für Investitionen in die Hochspannungsnetze (110kV-Netze). Die Betreiber von Hochspannungsnetzen im Verteilnetzbereich können nun Investitionsmaßnahmen beantragen, die bisher nur für Betreiber von Übertragungsnetzen offen standen. Damit wird der für die Energiewende wichtige Ausbau der Verteilnetze gestärkt.

Der Bundesrat hatte dem Entwurf der Bundesregierung in seiner Sitzung vom 5. Juli 2013 mit Maßgaben zugestimmt, die mit dem Kabinettbeschluss umgesetzt werden. Die Verordnung kann unmittelbar nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

01.08.2013 | Quelle: BMWI | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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