TÜV Rheinland entwickelt neuen Sicherheitsstandard für Mikro-Wechselrichter an Photovoltaik-Modulen

Der TÜV Rheinland (Köln) hat eine umfassende Prüfgrundlage für elektronische Komponenten und Mikro-Wechselrichter an Photovoltaik-Modulen entwickelt.

Die neue Norm 2 PfG 2305, welche Umweltbelastungen simuliert und die elektrische Sicherheit analysiert, gilt für Geräte bis zu einer Systemspannung von 1.500 Volt DC. Dazu zählen Anschlussdosen mit integrierter Elektronik, etwa zur Überwachung oder Leistungssteuerung von Solarmodulen.

Mikro-Wechselrichter sind hohen Umweltbelastungen ausgesetzt
„Mit der neuen Prüfgrundlage gehen wir über die bisherigen Normen für Anschlussdosen einerseits und für elektronische Komponenten andererseits hinaus. Denn Mikro-Wechselrichter oder Elemente zur Überwachung werden viel höheren Umweltbelastungen ausgesetzt, wenn sie im Modul verbaut werden“, erklärt Ralf-Martin Müller, Geschäftsfeldleiter Solarenergie bei TÜV Rheinland. Dies gelte insbesondere für die großen Temperaturschwankungen und die Hitzeentwicklung.

Die Elektronik in den Anschlussdosen für Photovoltaik-Module wird unter anderem zum Monitoring und zur allgemeinen Datenübermittlung eingesetzt, aber auch zum Diebstahl- und Feuerwehrschutz sowie bei eingebauten Mikro-Wechselrichtern. Elektronische Schaltkreise in der Anschlussdose müssen auf Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit und Effizienz überprüft werden. Beim Einsatz von Elektronik in Anschlussdosen gelten die zahlreichen Normen und Prüfvorgaben zwar bereits teilweise, sie seien jedoch in der Regel nicht für Photovoltaik-Anwendungen entwickelt worden, betont TÜV Rheinland.

Prüfgrundlage umfasst Klimakammer-Tests und mechanische Belastungsprüfungen
Die neue Prüfgrundlage berücksichtige nun alle geltenden Anforderungen an Photovoltaik-Anschlussdosen aus der EN 50548 und kombiniert diese mit Anforderungen aus der IEC 62109 sowie zusätzlichen Belastungen, der die Elektronik ausgesetzt ist. Sie umfasst unter anderem Tests der Komponenten in der Klimakammer.
Weitere mechanische Belastungsprüfungen, Isolationstests sowie Prüfungen mit UV-Bestrahlung werden im Labor vorgenommen, um Risiken der Überhitzung, Korrosion oder beispielsweise Stromschlagrisiken zu kontrollieren. Auch müssen die Komponenten die Isolationsklasse IP 55 erfüllen, um vor Schmutz, Staub und Nässe geschützt zu sein. Unter die neue Prüfnorm fallen Stromrichter nach der IEC 62109-Serie, Komponenten wie beispielsweise Maximum Power Point Tracker sowie Geräte zur Überwachung nach IEC 61010 mit den Sicherheitsbestimmungen für Messgeräte.

27.08.2013 | Quelle: TÜV Rheinland | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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