Schweiz kürzt Solarstrom-Vergütung um 10 % und Vergütungsdauer von 25 auf 20 Jahre

Der Schweizer Bundesrat hat am 23.10.2013 die Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen und Kleinwasserkraftwerke festgelegt, die nach dem 01.01.2014 in Betrieb gehen. Die Vergütungssätze für Solarstrom werden weniger stark gekürzt als in der Anhörung vom August vorgeschlagen. Sie sollen aber künftig regelmäßig an die Preisentwicklung der Photovoltaik-Module angepasst werden.

Der Verband Swissolar begrüßt, dass das Bundesamt für Energie (BFE) nicht an der im August vorgeschlagenen extremen Kürzung der Einspeisetarife für Photovoltaik festgehalten hat. Die Verkürzung der Vergütungsdauer entspreche faktisch einer Kürzung um 20%, und bei der Kürzung der Einspeisetarife um 10% handle es sich noch immer um eine sehr herausfordernde Änderung der Rahmenbedingungen für die Anbieter.

Bundesrat betont Möglichkeit des Solarstrom-Eigenverbrauchs und sinkende Kosten
Bei der Neuberechnung der Vergütungssätze für die Photovoltaik sei berücksichtigt worden, dass die Betreiber nach Ablauf der Vergütungsdauer von 20 Jahren die Möglichkeit haben, in der restlichen Betriebszeit der Anlage ihren Strombedarf aus der eigenen Anlage zu decken und so Strombezugskosten zu sparen, betont der Bundesrat. Das Berechnungsmodell für die neuen Vergütungssätze beziehe diesen Effekt für die Zeit zwischen dem 21. und dem 25. Produktionsjahr ein.
In den neuen Vergütungssätzen ebenfalls berücksichtigt seien die seit der letzten EnV-Revision vom 1. März 2012 stark gesunkenen Preise für Photovoltaik-Module und die niedrigeren Installationskosten. Weiter seien Anpassungen bei der Berechnung der Unterhaltskosten und des durchschnittlichen Ertrags der Photovoltaik-Referenzanlagen erforderlich gewesen.

Automatische Degression entfällt künftig
„Insgesamt führen diese Effekte dazu, dass die Photovoltaik-Vergütungssätze trotz kürzerer Vergütungsdauer zwar weniger stark als in der Anhörung vorgeschlagen aber dennoch leicht gesenkt werden. Die bisherige automatische jährliche Senkung der Vergütungssätze um 8% entfalle. Die Photovoltaik-Vergütungssätze sollen jedoch zum1. Januar 2015 neu berechnet und den Marktentwicklungen angepasst werden.

24.10.2013 | Quelle: Schweizer Bundesrat, Swissolar; Bild: Tritec | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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