EU-Kommission will Einspeisetarife für Strom aus erneuerbaren Energiequellen abschaffen

Die Europäische Kommission hat am 05.11.2013 Leitlinien zu einer Reform der Förderung der erneuerbaren Energien vorgelegt.

In ihrer Mitteilung an die Mitgliedstaaten schlägt sie Maßnahmen zur Schaffung von Reservekapazitäten für erneuerbare Energien vor und will, dass Einspeisetarife durch Einspeiseprämien oder andere Stützungsinstrumente ersetzt werden, die Erzeugern Anreize bieten sollen, sich auf Marktentwicklungen einzustellen.

Oettinger will staatliche Interventionen
„Der eigentliche Zweck des Marktes besteht darin, unsere Bürger und Unternehmen mit sicherer und bezahlbarer Energie zu versorgen. Staatliche Interventionen müssen zur Erreichung dieser Ziele beitragen. Die Energieversorgung muss kosteneffizient sein und den sich ändernden Rahmenbedingungen Rechnung tragen“, erklärte EU-Energiekommissar Günther Oettinger.
Würden staatliche Interventionen nicht sorgfältig ausgestaltet, könnten schwere Wettbewerbsverzerrungen und höhere Energiepreise sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen die Folge sein. Ziel der Mitteilung sei es, den Mitgliedstaaten notwendige Informationen, Leitlinien und nachahmenswerte Verfahren an die Hand zu geben, damit sie für ihre nationalen Regelungen die richtigen Entscheidungen treffen.

Neue Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien
Technologien zur Nutzung von Wind und Sonne seien lange Zeit neue Technologien gewesen, für deren Entwicklung staatliche Interventionen notwendig waren. Angesichts des technischen Fortschritts, des Rückgangs der Preise für Photovoltaik-Module und des Anstiegs der Erzeugung hätten jedoch vielen Mitgliedstaaten begonnen, ihre Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien zu reformieren.

„Mit der Zeit sollte die Förderung ganz eingestellt werden“
Die nachstehenden Grundsätze hätten sich in der EU bewährt und könnten von Mitgliedstaaten bei der Reform ihrer Regelungen angewandt werden, heißt es in der Pressemitteilung der Kommission.
„Die finanzielle Unterstützung sollte sich auf das notwendige Maß beschränken und dazu beitragen, dass erneuerbare Energien wettbewerbsfähig werden. Förderregelungen sollten flexibel sein und sinkenden Erzeugungskosten Rechnung tragen. Mit zunehmender Reife sollten die Technologien allmählich den Marktpreisen ausgesetzt werden, und mit der Zeit sollte die Förderung ganz eingestellt werden. Praktisch bedeutet dies, dass Einspeisetarife durch Einspeiseprämien oder andere Stützungsinstrumente ersetzt werden, die Erzeugern Anreize bieten, sich auf Marktentwicklungen einzustellen.“
Die Regierungen müssten unangekündigte oder rückwirkende Änderungen geltender Regelungen vermeiden, so die Kommission. Die berechtigten Erwartungen der Investoren hinsichtlich der Erträge bestehender Investitionen müssten beachtet werden.
Die Mitgliedstaaten sollten zudem ihre Strategien zur Förderung erneuerbarer Energien besser aufeinander abstimmen, um die Kosten für die Verbraucher – sowohl was die Energiepreise als auch was die Steuern betrifft – niedrig zu halten.

Kohle- und Gaskraftwerke als Reservekapazitäten
„Auch wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht, muss Strom erzeugt werden, um die Verbraucher mit genügend Energie zu versorgen und das Stromnetz stabil zu halten. Mit der Zunahme der Erzeugung an erneuerbaren Energien wird dies jedoch zu einem Problem“, heißt es in der Pressemitteilung. Aus diesem Grund werde in mehreren Mitgliedstaaten darüber nachgedacht, wie Reservekapazitäten – z. B. Kohle- und Gaskraftwerke, die ausreichend flexibel sind, um jeweils bei Bedarf angefahren und wieder abgestellt werden zu können – organisiert und finanziert werden können.
Die Mitteilung enthalte Leitlinien zu der Frage, wie diese Reservekapazitäten kosteneffizient gestaltet werden und die Vorteile des Binnenmarkts optimal genutzt werden können:
Bevor Regierungen über Kapazitätsmechanismen entscheiden, sollten sie zunächst die Ursachen für die unzureichende Erzeugung analysieren. Außerdem sollten sie alle Wettbewerbsverzerrungen beseitigen, die verhindern können, dass der Markt die richtigen Anreize für Investitionen in Erzeugungskapazität bietet. Als Ursachen kämen regulierte Preise oder hohe Subventionen für erneuerbare Energien infrage.

Reservekapazitätsmechanismen sollten europäische Perspektive einbeziehen
Die Regierungen sollten laut EU-Kommission sicherstellen, dass die Erzeuger erneuerbarer Energien auf Marktsignale reagieren und Flexibilität auf der Nachfrageseite unterstützen, etwa durch die Förderung unterschiedlicher Tarife für Verbraucher als Anreiz zum Stromverbrauch außerhalb der Spitzenzeiten. Reservekapazitätsmechanismen sollten nicht nur auf den nationalen Markt ausgerichtet sein, sondern die europäische Perspektive einbeziehen.

Mitteilung maßgeblich für die künftige Durchsetzung der EU-Regeln für staatliche Beihilfen oder des Energierechts
Die Mitteilung sei zwar kein verbindlicher Rechtsakt, führe aber die wichtigsten Grundsätze auf, welche die Kommission bei der Prüfung staatlicher Interventionen zur Förderung von erneuerbaren Energien, Kapazitätsmechanismen oder nachfrageseitigen Maßnahmen anwende. Insofern sei sie maßgeblich für die künftige Durchsetzung der EU-Regeln für staatliche Beihilfen oder des EU-Energierechts. Außerdem werde die Kommission prüfen, ob sie Rechtsinstrumente vorschlagen soll, damit diese Grundsätze in vollem Umfang angewandt werden.

06.11.2013 | Quelle: EU-Kommission | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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