Dumpingzölle: Falsch deklarierte Photovoltaik-Produkte aus China können zu hohen Nachzahlungen führen

Seit dem 06.12.2013 gelten für Solar-Produkte (Module, Zellen und Wafer) bestimmter chinesischer Hersteller Strafzölle. Die Anwaltskanzlei Rödl & Partner (Stuttgart) mahnt deutsche Photovoltaik-Importeure zu Wachsamkeit: Bei falscher Deklaration drohen hohe Nachzahlungen, und zwar unabhängig davon, ob das Unternehmen von den falschen Ursprungsangaben wusste.

Nachzahlungen von 65 % des Einfuhrwertes drohen
„Unternehmen müssen bei Import von Solar-Produkten genau darauf achten, ob ihr Lieferant von der Vereinbarung erfasst ist. Werden die Antidumping-Zölle nicht bezahlt, können diese bis zu drei Jahre rückwirkend eingefordert werden“, warnt die Zollexpertin Isabel Ludwig von Rödl & Partner in Stuttgart.
Für die richtige Verzollung haftet der Importeur. Bei einem Einfuhrwert von 5 Millionen Euro und einem Anti-Dumping-Zoll in Höhe von über 65 % fallen zum Beispiel 3,3 Millionen Euro Zollgebühren an. So könne die vermeintlich billige Einfuhr im Nachhinein schnell zum Verlustgeschäft werden.

In schweren Betrugsfällen droht Gefängnisstrafe
„Besonders gefährlich sind chinesische Produkte mit gefälschten Herkunftsangaben. Die Zollbehörden gehen diesem Betrug systematisch nach. Die Zeche für falsch deklarierte Produkte zahlen die Importeure. Kann dem Unternehmen nachgewiesen werden, am Betrug beteiligt zu sein, drohen ein Steuerstrafverfahren und in der Konsequenz Bußgelder, in schweren Fällen Gefängnis“, warnt Ludwig.

Produkte von 90 chinesischen Herstellern sind zollfrei
Die Europäische Kommission hat mit einer Gruppe von über 90 kooperierenden chinesischen Solarmodul-Produzenten im August 2013 eine Einigung erzielt. Solar-Produkte dieser Hersteller sind von den Strafzöllen befreit.
Für die Befreiung von den Antidumping-Zöllen müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, wie beispielweise ein Mindesteinfuhrpreis und Formvorgaben bezüglich der Rechnung.

EU sucht gezielt nach falsch deklarierten Photovoltaik-Modulen
Chinesische Exporteure, die von den Strafzöllen betroffen sind, könnten versuchen, in asiatischen Nachbarländern die Produkte umzudeklarieren. „Der Zoll hat in der Vergangenheit immer wieder Fälle von falsch deklarierter Importware festgestellt“, erklärt Ludwig.
Die Europäische Kommission will den Markt in den nächsten Jahren genau beobachten: Steigt beispielweise die Einfuhr von Solar-Produkten aus asiatischen Ländern wie Indonesien, Malaysia oder Singapur unverhältnismäßig stark, will die Kommission eine Untersuchung einleiten und dabei auch vor Ort den Ursprung der Ware unter die Lupe nehmen.
Zuständig ist das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). Die Fahnder untersuchen Fälle von Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts. Sie kooperieren eng mit den zuständigen Behörden in den vermeintlichen Ursprungsländern.

Dumpingzölle um zwei Jahre verlängert
Grundsätzlich werden Antidumping-Zölle von der Europäischen Kommission auf gedumpte oder unzulässig subventionierte Produkte erhoben. Dieser Zoll wird zusätzlich zum Regelzollsatz festgelegt. Dadurch soll der staatlich subventionierte Preisvorteil ausgeglichen werden.
Durchschnittlich liegt der Strafzoll bei 47,7 Prozent. Dies hat die Europäische Kommission am 02.12.2013 beschlossen und damit die bereits bestehenden Regelungen auf zwei Jahre verlängert.

09.12.2013 | Quelle: Rödl & Partner | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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