Strengere Regeln für Industrieausnahmen

Solarthemen 424. Am morgigen Freitag wird sich der Bun­desrat auch mit der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen befassen, die für diese Unternehmen eine Entlastung von der EEG-Umlage bringt.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 7. Mai beschlossen. Gegenüber den bislang geltenden Ausnahmeregeln werden die Anforderungen, um in den Genuss einer geringeren EEG-Vergütung zu kommen, zum Teil verschärft. So müssen nun auch die Personalkosten von Leiharbeitern berücksichtigt werden. Bislang wurden diese Kosten nicht miteinbezogen. Ein Unternehmen mit vielen Leiharbeitnehmer kann so leichter auf einen hohen Stromkostenanteil und damit zu den EEG-Rabatten kommen. Die Regierung will offenbar auch die Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmen verringern, die für einzelne Betriebsteile an der EEG-Umlage sparen wollen. Auch künftig dürfen zwar Unternehmensteile von den Ausnahmen profitieren, sie müssen ihre Erlöse allerdings wesentlich mit Dritten erzielen. Zudem gibt es weitere Anforderungen; so wird auch ein Energie- oder Umweltmanagementsystem vorgeschrieben. Ausschüsse des Bundesrates fordern in einigen Details Änderungen am Gesetzentwurf. Diesen muss aber das Plenum erst noch zustimmen. So möchte der Umweltausschuss, dass Braunkohletagebaue nicht mehr von der EEG-Umlage befreit sein sollen. Dafür möchten der Wirtschafts- und der Verkehrsausschuss eine Reduktion der Umlage für die gewerbliche Schiffahrt für an Land bezogenen Strom. So soll der Betrieb von mit Schweröl betriebenen Generatoren auf den Schiffen vermieden werden. (AWi)

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