Bundesregierung lehnt Quotenmodell zur Förderung der Erneuerbaren ab und will das EEG beibehalten

In einer Stellungnahme zum Sondergutachten der Monopolkommission „Energie 2013 - Wettbewerb in Zeiten der Energiewende“ weist die deutsche Bundesregierung den EU-Kommissionsvorschlag zur Umstellung des Fördersystems für erneuerbare Energien auf ein Quotenmodell zurück.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit seinen Vorrang- und Förderregelungen sei weiterhin grundsätzlich geeignet, um die Ausbauziele für erneuerbare Energien kosteneffizient umzusetzen, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung.

Quotenmodelle mit hohen Kosten verbunden; Planungs- und Investitionssicherheit würde geringer
Erfahrungen mit Quotenmodellen in Ländern wie Großbritannien und Italien hätten gezeigt, dass bei ehrgeizigen Ausbauzielen hierdurch, zumindest in der Anfangsphase, hohe Kosten entstehen können, so die Bundesregierung. Auch die geringere Planungs- und Investitionssicherheit für Investoren erhöhe die Kosten und könne dazu führen, dass der Ausbau der Erneuerbaren hinter den Erwartungen zurückbleibt.
Die politische Durchsetzbarkeit eines Quotenmodells werde selbst von der Monopolkommission in Frage gestellt.

EEG 2014 macht Ausbau der Erneuerbaren für alle Akteure der Energiewirtschaft planbarer
Stattdessen sehe das EEG 2014 verbindliche Ausbauziele und automatische Anpassungen der Fördersätze vor, wenn die Zielvorgaben über- oder unterschritten werden. Damit werde der Ausbau der Erneuerbaren für alle Akteure der Energiewirtschaft planbarer als dies bislang der Fall war, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung.

23.10.2014 | Quelle: Bundesregierung | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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