Solar-Fabrik AG: Insolvenzgericht ordnet vorläufige Sicherungsmaßnahmen an und bestellt vorläufige Sachwalter

Auf den am 02.02.2015 durch den Vorstand eingereichten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung hat das Amtsgericht Freiburg am 04.02.2015 durch Beschluss vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Solar-Fabrik AG (Freiburg) angeordnet.

In einem weiteren Verfahren wurden entsprechende Maßnahmen auch über das Vermögen der hundertprozentigen Tochtergesellschaft Solar-Fabrik Wismar GmbH angeordnet.

Rechtsanwälte Dr. Thomas Kaiser und Dr. Uwe Rottler sind vorläufigen Sachwalter
Das Amtsgericht hat Rechtsanwalt Dr. Thomas Kaiser (Freiburg) von der Kanzlei Kaiser & Sozien zum vorläufigen Sachwalter über das Vermögen der Solar-Fabrik AG und Rechtsanwalt Dr. Uwe Rottler, (Freiburg) von der Kanzlei Kaiser & Sozien zum vorläufigen Sachwalter über das Vermögen der Solar-Fabrik Wismar GmbH bestellt.
Wie in der ad hoc-Meldung vom 29.01.2015 bekannt gemacht, wird mit Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens die Bestellung von Herrn Thomas Oberle zum weiteren Mitglied des Vorstands wirksam.

05.02.2015 | Quelle: Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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