Bundesregierung erhöht Solarthermie-Zuschüsse um bis zu 100 Prozent; BSW-Solar erwartet Modernisierungswelle

Wer Solarenergie zur Wärmeerzeugung nutzen möchte, kann künftig mit deutlich höheren staatlichen Zuschüssen rechnen. Die Fördersätze für Solarthermie-Anlagen werden ab April dieses Jahres um bis zu 100 Prozent angehoben.

Neben höheren Zuschüssen gibt es künftig auch eine „Abwrackprämie“ für die Entsorgung alter Heizkessel. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die von der Bundesregierung beschlossenen Verbesserungen und erwartet nun eine Modernisierungswelle.
Der BSW-Solar empfiehlt Verbrauchern, bereits im Frühjahr die Heizung mit Hilfe von Solarkollektoren zu modernisieren, da der Fördertopf für Erneuerbare Energien 2015 auf unverändert rund 360 Millionen Euro limitiert ist.

Mindestförderung für Solarthermie-Anlagen zur Heizungsunterstützung wird auf 2.000 Euro angehoben
Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Die Mindestförderung für Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung wird von 1.500 auf 2.000 Euro angehoben. Bei größeren Anlagen mit einer Kollektorfläche von mehr als 14 Quadratmetern winken höhere Zuschüsse, weil die quadratmeterbezogene Förderung von bislang 90 Euro auf 140 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche erhöht wurde.
Wer die neue Solaranlage mit der Modernisierung einer Heizung verbindet, erhält zusätzliche Boni. Förderfähig sind neuerdings zudem zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuinstallation einer Solarwärmeanlage, aber auch Schritte zur Optimierung einer bereits in der Vergangenheit geförderten Anlage. Unter förderfähige Maßnahmen fallen beispielsweise der Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper, der Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum, der Ausbau der Altheizung und deren Entsorgung.

Auch Solarthermie zur Warmwasserbereitung auf Bestandsgebäuden, förderfähig
Gefördert wird künftig auch die Errichtung einer Solaranlage auf Bestandsgebäuden, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dient. Die vom Bundesamt für Wirtschaft gewährten Zuschüsse aus dem sogenannten Marktanreizprogramm (MAP) betragen hier 50 Euro je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens aber 500 Euro.
Auch die Erweiterung bestehender Warmwasseranlagen wird gefördert. Im Neubau ist der Einsatz von EE-Wärme bereits seit 2009 Pflicht. Hier werden nur besonders innovative Anwendungen oder hohe solare Deckungsraten in sogenannten „Sonnenhäusern“ gefördert.
„Der Umstieg auf Solarwärme war noch nie so attraktiv“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar in Berlin.
„Bis zum Beginn der neuen Heizperiode bleibt ausreichend Zeit für Information, Beratung und Installation einer neuen, umwelt- und klimafreundlichen Sonnenheizung. Aufgrund des limitierten Fördertopfes sollten interessierte Verbraucher ihr Vorhaben jedoch nicht auf die lange Bank schieben und zeitnah den Kontakt zum Fachhandwerk suchen.“

Zuschüsse von 50 Prozent für solarthermische Prozesswärme
Auch Unternehmen und die Wohnungswirtschaft profitiert weiterhin von attraktiven Marktanreizen. Für die solartechnische Unterstützung von Prozesswärme winken Zuschüsse von 50 Prozent. Mittelständische Unternehmen erhalten einen Bonus.

11.03.2015 | Quelle: BSW-Solar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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