Marktanreizprogramm bietet verbesserte Förderung für große Wohnhäuser und Gewerbebauten mit Solar-Heizung

Bauherren, die ihren Neubau überwiegend solar beheizen oder ihr Gebäude zu einem Sonnenhaus umrüsten wollen, erhalten ab 01.04.2015 im Marktanreizprogramm (MAP) eine attraktive Förderung für ihre Solar-Heizung.

„Das ist ein weiterer Schritt hin zur Akzeptanz von Sonnenhäusern in der Politik, aber auch in der Braubranche, denn Sonnenhäuser werden dadurch wirtschaftlicher interessanter“, sagt Christian Kerschl, Geschäftsführer des Sonnenhaus-Instituts e.V. (Deggendorf).

Innovationsförderung für Sonnenhäuser
Ein- und Zweifamilienhäuser mit einer Brutto-Kollektorfläche von 20 bis 100 m² erhalten im Rahmen der Innovationsförderung im MAP einen Zuschuss. Für Neubauten bekommen Bauherren 150 Euro je Quadratmeter Solar-Kollektor, für bestehende Gebäude, die solarisiert werden, beträgt der Fördersatz 200 €/m². Voraussetzung ist, dass per Simulation nachgewiesen wird, dass der solare Deckungsgrad für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung mindestens 50 Prozent beträgt und die Dämmung dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 entspricht.
Die Einschränkung der Förderung auf weitgehend solar beheizte Mehrfamilienhäuser mit drei und mehr Wohneinheiten sowie auf Nicht-Wohngebäude ab 500 m² Nutzfläche wurde in der MAP-Novelle, die am 11.03.2015 veröffentlicht wurde, aufgehoben. Diese Gebäudetypen erhalten aber auch weiterhin eine Förderung, die noch dazu verbessert wurde. Außerdem müssen es keine ausgewiesenen Sonnenhäuser sein.

Variante Ertragsförderung – vorteilhaft im Neubau
Im Rahmen der Innovationsförderung kann sich der Bauherr oder Sanierer auch für die Variante „Ertragsförderung“ entscheiden. In dem Fall erhält er 45 Cent je kWh/m²a. Dieser Fördersatz bezieht sich auf Eigenschaften des Kollektors. Um die Ertragsförderung zu bekommen, muss der eingesetzte Kollektor ein entsprechendes „Solar Keymark“-Zertifikat besitzen. Darin muss der jährliche Kollektorertrag nach der Norm EN 12975 bei einer Kollektortemperatur von 50°C am Standort Würzburg ausgewiesen sein.
„Mit der Ertragsförderung wird der Einsatz leistungsstarker Solar-Kollektoren belohnt“, so Kerschl. „Das führt dazu, dass die Ertragsförderung zumindest im Neubau in der Regel die attraktivere Variante sein wird.“

Antrag muss beim BAFA gestellt werden
Die MAP-Novelle tritt am 1. April 2015 in Kraft. Der Antrag auf den nicht rückzahlbaren Zuschuss muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Zusätzlich zum BAFA-Zuschuss können Bauherren und Sanierer auch weiterhin zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für ihre Bauprojekte bei der KfW-Bankengruppe beantragen.

22.03.2015 | Quelle: Sonnenhaus Institut e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen