Marktanreizprogramm bietet verbesserte Förderung für große Wohnhäuser und Gewerbebauten mit Solar-Heizung
„Das ist ein weiterer Schritt hin zur Akzeptanz von Sonnenhäusern in der Politik, aber auch in der Braubranche, denn Sonnenhäuser werden dadurch wirtschaftlicher interessanter“, sagt Christian Kerschl, Geschäftsführer des Sonnenhaus-Instituts e.V. (Deggendorf).
Innovationsförderung für Sonnenhäuser
Ein- und Zweifamilienhäuser mit einer Brutto-Kollektorfläche von 20 bis 100 m² erhalten im Rahmen der Innovationsförderung im MAP einen Zuschuss. Für Neubauten bekommen Bauherren 150 Euro je Quadratmeter Solar-Kollektor, für bestehende Gebäude, die solarisiert werden, beträgt der Fördersatz 200 €/m². Voraussetzung ist, dass per Simulation nachgewiesen wird, dass der solare Deckungsgrad für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung mindestens 50 Prozent beträgt und die Dämmung dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 entspricht.
Die Einschränkung der Förderung auf weitgehend solar beheizte Mehrfamilienhäuser mit drei und mehr Wohneinheiten sowie auf Nicht-Wohngebäude ab 500 m² Nutzfläche wurde in der MAP-Novelle, die am 11.03.2015 veröffentlicht wurde, aufgehoben. Diese Gebäudetypen erhalten aber auch weiterhin eine Förderung, die noch dazu verbessert wurde. Außerdem müssen es keine ausgewiesenen Sonnenhäuser sein.
Variante Ertragsförderung – vorteilhaft im Neubau
Im Rahmen der Innovationsförderung kann sich der Bauherr oder Sanierer auch für die Variante „Ertragsförderung“ entscheiden. In dem Fall erhält er 45 Cent je kWh/m²a. Dieser Fördersatz bezieht sich auf Eigenschaften des Kollektors. Um die Ertragsförderung zu bekommen, muss der eingesetzte Kollektor ein entsprechendes „Solar Keymark“-Zertifikat besitzen. Darin muss der jährliche Kollektorertrag nach der Norm EN 12975 bei einer Kollektortemperatur von 50°C am Standort Würzburg ausgewiesen sein.
„Mit der Ertragsförderung wird der Einsatz leistungsstarker Solar-Kollektoren belohnt“, so Kerschl. „Das führt dazu, dass die Ertragsförderung zumindest im Neubau in der Regel die attraktivere Variante sein wird.“
Antrag muss beim BAFA gestellt werden
Die MAP-Novelle tritt am 1. April 2015 in Kraft. Der Antrag auf den nicht rückzahlbaren Zuschuss muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Zusätzlich zum BAFA-Zuschuss können Bauherren und Sanierer auch weiterhin zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für ihre Bauprojekte bei der KfW-Bankengruppe beantragen.
22.03.2015 | Quelle: Sonnenhaus Institut e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH