Energy Storage Europe vom BMWi als Leitmesse gelistet; Junge Unternehmen können Teilnahme fördern lassen

Die Energy Storage Europe wird 2016 erstmals vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als internationale Leitmesse für Energiespeicherung in Deutschland gelistet.

Die Listung ermögliche jungen, innovativen Unternehmen, im Rahmen eines Förderprogramms des BMWi bis zu 70 Prozent ihrer Ausstellerkosten erstattet zu bekommen, berichtet die Messe Düsseldorf GmbH.
Mit ihren internationalen Ausstellern und Besuchern sowie einer Zertifizierung durch die Gesellschaft zur Freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen (FKM) erfülle die Fachmesse entscheidende Anforderungen des Ministeriums. Die Energy Storage Europe findet vom 15. bis 17. März 2016 statt.
„Mit seiner Entscheidung trägt das Bundesministerium der Realität Rechnung. Die Energy Storage Europe in Düsseldorf ist tatsächlich die Leitmesse der Energiespeicherbranche“, sagt Urban Windelen, Geschäftsführer des Bundesverbands Energiespeicher (BVES). „Sehr positiv ist, wenn nun über diese offizielle Einstufung als Leitmesse gerade junge und innovative Unternehmen besonders gefördert werden können und so die Entwicklung dieses hochdynamischen und hochinnovativen Marktes unterstützt wird.“

BMWi-Förderung richtet sich gezielt an Start-ups aus der Energiespeicher-Branche
Hans Werner Reinhard, Geschäftsführer Messe Düsseldorf GmbH, ergänzt: „Die Förderung durch das BMWi richtet sich gezielt an Start-ups aus der Energiespeicher-Branche. Diese Unternehmen haben innovative Ideen, verfügen aber über begrenzte finanzielle Mittel. Dank der großzügigen Förderung erhalten diese die Möglichkeit, sich auf der Energy Storage zu präsentieren.“

Unternehmen, die eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, können ihre Teilnahme ab sofort unter dem Stichwort „Teilnahme am BMWi-Gemeinschaftsstand“ bei der Energy Storage Europe anmelden. Den Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme müssen die Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Förderfähig sind deutsche Unternehmen, die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen an den Markt gebracht haben. Zudem müssen sie als Kleinunternehmen gemäß EU-Definition gelten, d. h. sie sollten innerhalb der letzten zehn Jahre gegründet worden sein, weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens eine Jahresbilanzsumme oder einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro haben.
Weitere Informationen zum Förderprogramm

09.09.2015 | Quelle: Messe Düsseldorf GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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