Leitfaden zur Eigenversorgung

Solarthemen 458. Die Bundesnetzagentur hat ihren Leitfaden zur Eigenversorgung veröffentlicht. Stellungnahmen dazu nimmt sie noch bis zum 20. November entgegen.

Die Netzagentur betont, der Leitfaden stelle keine Festlegung dar und habe nicht den Charakter einer Verwaltungsvorschrift. Er solle auch keine normenkonkretisierende Wirkung entfalten und das Ermessen der Netzagentur selbst nicht binden. Er solle lediglich zur Orientierung von Bürgern und Unternehmen dienen. Allerdings werden Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen bei rechtlichen Auseinandersetzungen sicherlich mit den Aussagen im Leitfaden konfrontiert werden. Dieser geht davon aus, dass grundsätzlich bei jedem Letztverbrauch die EEG-Umlage zu zahlen ist. Von dieser grundsätzlichen Pflicht kann nur bei im Ausnahmenfall abgewichen werden. Und die Regeln der Ausnahmen definiert die Netzagentur sehr strikt. So geht sie von einem sehr engen Bestimmung der Personenidentität aus. Betreibt etwa eine Hausgemeinschaft gemeinsam eine PV-Anlage, so sei sie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts anzusehen und die einzelnen Mitglieder der Hausgemeinschaft seien zur EEG-Umlage verpflichtet. Aufpassen muss , wer sich komplett selbst mit Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen versorgt, aber Strom ins Netz einspeist. Denn wenn ihm dafür grundsätzlich eine Einspeisevergütung zusteht, er sie nur nicht in Anspruch nimmt, kann für seinen komplett selbst erzeugten Strom die Umlage fällig sein. AWi

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