Solidarfonds Nullverbrauch hilft Photovoltaik-Betreibern, gegen die Abrechnung von Nullbezügen vorzugehen

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit Volleinspeisung werden seit längerer Zeit von Stromversorgern aufgefordert, einen extra Grundversorger-Vertrag abzuschließen. Schnell kommen dadurch Rechnungsbeträge von 100 Euro jährlich zusammen, selbst wenn keine einzige Kilowattstunde verbraucht wird. Wer widerspricht, erhält Mahnungen und nicht selten Sperrandrohungen zum PV-Anschluss.

Die Rechtsanwaltskanzlei NUEMANN + SIEBERT LLP bietet jetzt Hilfe an: Sie hat einen „Solidarfonds Nullverbrauch“ eingerichtet, auf dessen Grundlage die Einzahler praktische Informationen zum Umgang mit Forderungen, zur Zurückweisung der Sperrungen, zum Verhalten bei Mahnbescheiden und zum Umgang mit einer Klage über Mustertexte und eine Hotline erhalten.
Außerdem will die Kanzlei in mindestens einem ausgewählten Fall die Vertretung in einem Musterverfahren übernehmen, auf dessen Ergebnis sich alle Beteiligten berufen können.
Stromversorger argumentieren, dass bei Dunkelheit einige Wechselrichter, die Anlagenüberwachung und andere Komponenten der PV-Anlage im Standby-Betrieb Strom verbrauchen könnten. Die eventuelle Strommenge müsse zwingend erfasst werden. In Rechnung gestellt wird neben den Zählerkosten und dem Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde auch eine Grundgebühr.

Für Einzelne ist das Prozessrisiko zu hoch
Kaum ein Betroffener hat sich bisher gegen die Abrechnung der Null- oder minimalen Strombezüge von PV-Anlagen gerichtlich zur Wehr gesetzt. Für Einzelne sei das Prozessrisiko angesichts der verhältnismäßig geringen Beträge zu hoch, erklären die Anwälte. Wer nur für seinen Einzelfall einen Prozess führe, gehe ein unverhältnismäßig großes Risiko ein und zahle möglicherweise drauf.
Wer beim Solidarfonds Nullverbrauch mitmachen möchte, muss einen Einzelbeitrag von 90,29 Euro beisteuern. Die Einzelbeträge werden erst dann eingezogen, wenn der Solidarfonds mit mindestens 100 Beteiligten zustande kommt.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), die DGS und der DSC begrüßen das Konzept des Solidarfonds ausdrücklich und sind bereit, Empfehlungen zur Auswahl der Musterverfahren und zu notwendigen Mustertexten und Erstinformationen einzubringen.
Informationen zu den Bedingungen und zur Anmeldung: www.nullverbrauch.de

18.12.2015 | Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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