Reform der Netzentgelte: Bundesnetzagentur stellt Zwischenstand für AgNes-Festlegung vor
Grafik: marcus_hofmann / stock.adobe.comDie Bundesnetzagentur hat ihren vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt. Dieser Stand soll in den Entwurf einer Festlegung einfließen, die die Behörde im Sommer veröffentlicht und dann förmlich konsultiert. „Die Systematik der Netzentgelte wird der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht. Mit einer neuen Netzentgeltsystematik wollen wir die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen. Den Vertrauensschutz gewichten wir höher als in unseren bisherigen Vorschlägen.“
Reform der Netzentgelte nach Nutzergruppen
Haushaltskunden und Prosumer
Für rund 40 Millionen Haushaltskunden in der Niederspannung soll sich laut Bundesnetzagentur nicht viel ändern. Ihr Netzentgelt besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent pro kWh. Es gibt künftig aber verbindliche Vorgaben für die Grundpreise. Dazu gehört, dass Netzbetreiber einen in der Höhe gedeckelten Grundpreis erheben müssen. Verbraucher, die mit einer eigenen Erzeugungsanlage wie einer Photovoltaik-Anlage Strom erzeugen und daher weniger Strom aus dem Netz beziehen ( sogenannte Prosumer), zahlen künftig einen höheren Grundpreis. Damit beteiligen sie sich wieder stärker an der Netzfinanzierung. Das ist laut Bundesnetzagentur sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können. Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen. Steckersolaranlagen zahlen diesen erhöhten Grundpreis nicht.
„Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist. Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen. Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen“, sagt Klaus Müller.
Großverbraucher
Für Verbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch will die Bundesnetzagentur den heutigen Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis in Euro pro kW und Jahr und einen Preisaufschlag in Cent und kWh bei Überschreitung der Bestellkapazität ersetzen. Zusätzlich gibt es auch hier weiter einen Arbeitspreis in Cent pro kWh für den Verbrauch bis zur Höhe der bestellten Kapazität. Damit fördert die Bundesnetzagentur für gewerbliche und industrielle Verbraucher die Flexibilität und löst wirtschaftliche Beschränkungen zu punktuell höherem Strombezug bei sehr niedrigen Strompreisen.
Erzeuger
Die Bundesnetzagentur kündigt an, künftig auch Erzeugungsanlagen an der Netzfinanzierung zu beteiligen. Diese sind bisher entgeltbefreit. Sie sollen künftig durch einen begrenzten jährlichen Kapazitätspreis zur Finanzierung der Netze beitragen. Das Einspeiseentgelt soll zu Beginn voraussichtlich 4 bis 7 Euro pro kW und Jahr betragen. Ausnahmen gibt es für Bestandsanlagen für 20 Jahre ab ihrer erstmaligen Inbetriebnahme. Ein Entgelt in dieser Höhe wirkt sich kaum auf den Marktpreis aus, kann aber über die Jahre bis zu 2 Milliarden Euro pro Jahr zu den Netzkosten beitragen. Steckersolargeräte und „Prosumer“ sind hiervon nicht betroffen.
Betreiber von Stromspeichern
Betreiber von Stromspeichern (Batteriespeicher und Pumpspeicher) werden an der Finanzierung des Stromnetzes beteiligt. Sie zahlen einen Kapazitätspreis in der Höhe, den auch Erzeuger zahlen sollen. Damit spiegelt die Bundesnetzagentur ihre besondere Funktion im Stromversorgungssystem der Zukunft als Flexibilitätsbereitsteller wider. Arbeitspreise zur Finanzierung werden für Speicher nicht anfallen.
Ebenfalls nimmt die Bundesnetzagentur Abstand von ihrer ursprünglichen Überlegung, die Entgelte für alle Speicher bereits ab 1. Januar 2029 einzuführen. Vielmehr beginnt die Entgelterhebung für Bestandsspeicher erst nach Auslaufen von Sonderregelungen des §118 Abs. 6 EnWG, soweit diese anwendbar sind. Die Regelungen gelten nicht für Heimspeicher in der Niederspannung. Sie zahlen auch in Zukunft kein gesondertes Netzentgelt.
Elektrolyseure
Elektrolyseure sind eine Nutzergruppe, bei denen das Europarecht eine Sonderbehandlung erlaubt, weil für sie in den nationalen Energie- und Klimaplänen explizite Ziele festgelegt sind. Davon macht die Beschlusskammer Gebrauch, indem sie bei Elektrolyseuren für grünen und kohlenstoffarmen Wasserstoff ebenfalls ein Netzentgelt vorsieht, dessen Höhe sich an den Kapazitätsentgelten für Speicher und Einspeiser orientiert, und auf Arbeitsentgelte verzichtet.
Dynamische Netzentgelte ab 2030 geplant
Ziel dynamischer Entgelte ist es, Markteilnehmern in schwierigen Netzsituationen finanzielle Anreize zu geben, das Netz nicht weiter zu belasten. Die Bundesnetzagentur ist überzeugt, dass dynamische Preissignale den Redispatchbedarf reduzieren können. Die Kosten hierfür betrugen schon im Jahr 2025 rund 3,06 Milliarden Euro inklusive der Vorhaltekosten für Reservekraftwerke. „Diesen Gesamtkostenblock wollen wir reduzieren“, so Müller.
Die Konzeptionierung dynamischer Netzentgelte erfordert einen hohen Analysebedarf. Dies betrifft die Rückwirkungen auf den Stromgroßhandelsmarkt, auf den Redispatch, Umverteilungswirkungen zwischen Marktakteuren und die praktische Umsetzbarkeit. Eine Regelung muss positive Wirkungen für das Gesamtsystem auslösen und praktisch umsetzbar sein. Ein konkretes Konzept soll im Jahr 2027 entwickelt und in seinen Wirkungen untersucht werden.
Schon heute skizziert die Bundesnetzagentur einen Zeitplan zur Einführung dynamischer Netzentgelte. Für Speicher will die Behörde dynamische Netzentgelte frühestens 2030 einführen, möglichst aber bis 2033. Dynamische Entgelten kann der Speicherbetreiber durch verändertes Verhalten gut vermeiden oder sie nutzen ihm sogar als zusätzliche Einnahme. Die Bundesnetzagentur plant daher, alle Speicherbetreiber in der skizzierten zeitlichen Perspektive dynamischen Entgelten zu unterwerfen.
Dynamische Netzentgelte für Einspeiser sollen frühestens 2032 möglichst aber bis 2035 eingeführt werden. Eine Ausnahme gilt hier für Offshore-Windenergieanlagen. Dynamische Netzentgelte für Elektrolyseure bleiben vorstellbar, weil diese Verbraucher über hohes Flexibilitätspotential verfügen und die jetzt entstehenden Elektrolyseure bei einer passenden Standortwahl von den dynamischen Netzentgelten profitieren würden. Gleichzeitig sollte vor Einführung Klarheit über die rechtlichen Anpassungen auf der europäischen Ebene bestehen.
Kostenverteilung der Netzbetreiber untereinander
Neu regeln will die Bundesnetzagentur auch die Kostenverteilung der Netzbetreiber untereinander. Das Netzentgelt eines lokalen Netzbetreibers umfasst auch die Kosten der vorgelagerten Netzebenen (sogenannte vorgelagerte Netzentgelte). Ihre Höhe bemisst sich aktuell an der Strommenge, die man aus den höheren Netzebenen entnimmt.
Diese Regel ist nicht mehr sinnvoll, da der steigende Anteil dezentraler Erzeugung die Kostenzuordnung verzerrt. Kunden in Netzen mit geringem Anteil erneuerbarer Erzeugung tragen einen höheren Anteil der Systemkosten als Kunden in Netzen, die wegen eines hohen Anteils dezentraler Erzeugung weniger Strom aus den vorgelagerten Netzen beziehen, obgleich beide Netze im Zweifel ihren Strombezug in vollem Umfang aus dem vorgelagerten Netz beziehen müssen und das vorgelagerte Netz wichtige technische Funktionen für die nachgelagerte Netzebene wahrnimmt.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Verteilung der Kosten aus vorgelagerten Netzen gerechter zu verteilen. Künftig sollen die vorgelagerten Netzkosten nach dem Stromverbrauch der angeschlossenen Letztverbraucher geschlüsselt werden.
Die Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien bleibt unverändert bestehen. Diese Entlastung der Regionen mit besonders hohem EE-Zubau bleibt.
Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH