AgNes-Verfahren: Branche fordert Vertrauensschutz für Batteriespeicher

Im Bild das Zieldreieck des Batteriespeicher-Entwicklers Eco Stor, das die Ziele definiert, die im Agnes-Verfahren der Bundesnetzagentur im Vordergrund stehen sollten.Grafik: Eco Stor
Batteriespeicher befinden sich im Spannungsfeld zwischen Systembetreibbarkeit, Netznutzen und finanzieller Tragfähigkeit.
Im Orientierungspapier zum AgNes-Verfahren hat die Bundesnetzagentur die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher grundsätzlich infrage gestellt. Die Speicherbranche fordert nun Vertrauensschutz rund um die Netzentgeltbefreiung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Mehr als 150 Stadtwerke, Investoren, Speicherprojektierer und Verbände haben sich an die Bundesnetzagentur gewandt. Anlass ist ein im Januar veröffentlichtes Orientierungspapier zum AgNes-Verfahren, in dem die Behörde die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher grundsätzlich infrage stellt. Die von Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung der Trianel GmbH mitangestoßene Initiative warnt eindringlich vor gravierenden Folgen für den Investitionsstandort Deutschland und das Gelingen der Energiewende.

„Mit dem Plan, alle Speicher mit Netzentgelten – zudem in unbekannter Art und Höhe – zu belasten, wird bei zahlreichen bestehenden, in Realisierung befindlichen und geplanten Projekten nachträglich in die Geschäftsgrundlage eingegriffen“, begründet Becker das konzertierte Vorgehen. „Damit verlieren Investoren die notwendige Planungssicherheit.“ Für Investitionen seien verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend. „Wenn der Vertrauensschutz fällt, fällt die Investitionsbereitschaft gleich mit“, so Becker.

BVES setzt auf dynamische Netzentgelte

Auch der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) hat sich in der Konsultation zum Orientierungspunktepapier „Speicherentgelte“ der Bundesnetzagentur im laufenden AgNes-Verfahren positioniert. Ziel solle eine Netzentgeltsystematik sein, die Stromspeicher als zentrale Flexibilitäts- und Systeminfrastruktur stärkt und zugleich den weiteren Ausbau von Speichern nicht gefährdet. Dynamische Netzentgelte sind laut BVES der richtige Mechanismus, um netzdienliche Fahrweisen anzureizen und Systemkosten zu senken. Es dürfe aber keine statischen Netzentgelte für Stromspeicher geben. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte sich hingegen gegen das Konzept der dynamischen Netzentgelte ausgesprochen.

„Deutschland hat eine einmalige Chance: Der dringend benötigte Ausbau von Flexibilität kann weitgehend privatwirtschaftlich erfolgen – ohne dauerhafte Subventionen. Dafür braucht es aber einen zukunftsfesten regulatorischen Rahmen, der die Finanzierung dieser Infrastrukturprojekte ermöglicht, statt sie zu untergraben“, sagt BVES-Vorstandsmitglied Georg Gallmetzer, CBDO beim Projektentwickler Eco Stor GmbH. „Ein nicht gebauter Speicher zahlt auch keine Netzentgelte – vor allem senkt er dann auch keine System- und Netzkosten. Genau diese Logik muss in AgNes sauber abgebildet werden, sonst wird das eine echt schiefe Milchmädchenrechnung.“

Der BVES macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass die langwierigen Diskussionen erhebliche Unsicherheit in einen kapitalintensiven Infrastrukturbereich tragen. Großspeicher werden mit mehrjährigen Entwicklungs- und Finanzierungszyklen umgesetzt; regulatorische Unklarheit wirkt deshalb unmittelbar auf Finanzierungsentscheidungen, Risikoaufschläge und Realisierungswahrscheinlichkeit. Die aktuellen Unsicherheiten zeigen bereits deutliche Ergebnisse im Finanzierungsumfeld. Nahezu täglich werden konkrete Projekte auf „Pause“ gesetzt und Investitionen abgezogen. Ein Schwerpunkt der Eingabe ist daher auch der Vertrauensschutz rund um die Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG.

„Wer den Ausbau von Speichern politisch als überragendes öffentliches Interesse einordnet und notwendige Flexibilitätsbedarfe ausdrücklich beziffert, muss in der Regulierung konsequent dafür sorgen, dass diese Projekte auch finanzierbar bleiben“, sagt Urban Windelen, BVES-Bundesgeschäftsführer. „AgNes sollte gerade keine Flexibilitätslücke erzeugen, die am Ende nur durch teure staatliche Beihilfen wieder geschlossen werden kann.“

Kernforderungen und Regelungsvorschläge für Stromspeicher vom BVES im AgNes-Verfahren

Die Speicherbranche konkrete Maßnahmen vor, damit sich eine zukünftige Systematik nicht gegen den Aufbau von Flexibilität durch Stromspeicher richtet:

  • Keine statischen Arbeitspreise für Stromspeicher, auch nicht auf Verlustmengen: Ein pauschales Arbeitsentgelt setzt Negativanreize, reduziert Zyklen und Markttätigkeit und ist volkswirtschaftlich ineffizient.
  • Kapazitätsentgelte nur in investitionsverträglicher Höhe – vorzugsweise verlust- /effizienzbezogen: Soweit Speicher uneingeschränkt am Markt optimieren können, ist ein moderater Beitrag grundsätzlich denkbar, jedoch nur bis zur Grenze der wirtschaftlichen Tragfähigkeit.
  • Praxis-Check für Speicher mit dynamischen flexiblen Netzanschlussverträgen (FCA): Wo Netzbetreiber die Marktfreiheit durch Restriktionen begrenzen, muss man statische Netzentgelte konsequent reduzieren – im Ergebnis bis auf Null, mit klaren Abgrenzungskriterien und anreizkompatibler Ausgestaltung.
  • Dynamische Entgelte als Kerninstrument: Dynamische Netzentgelte sind der richtige Mechanismus, um netzdienliche Fahrweisen anzureizen und Systemkosten zu senken – mit einem markttauglichen, schrittweisen Hochlauf und ohne „Übersteuerung“.
  • Übergangs- und Zielbild: Für Anlagen bis 4. August 2029 darf der Bunde den Kern der bestehenden Befreiungslogik nicht antasten; vorgesehen werden kann etwa ein Opt-In zu dynamischen Entgelten und eine spätere Pflichtteilnahme an dynamischen Entgelten.
  • Stromspeicher konsistent behandeln – auch in Co-Location und Multi-Use: Die Systematik muss Speicher als Speicher adressieren und darf keine Fehlklassifikationen als „Verbrauch“ oder „Erzeugung“ fortschreiben.

Zieldreieck als Maßstab für die Speicherregulierung

Auch das Unternehmen Eco Stor hat sich im laufenden AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur zur Wort gemeldet. „Batteriespeicher bewegen sich in einem Spannungsfeld der drei gleichrangigen Ziele Systembetreibbarkeit, Netznutzen und finanzielle Tragfähigkeit“, sagt BVES-Vorstandsmitglied Georg Gallmetzer und Mitglied der Geschäftsführung von Eco Stor. „Nur in der Balance dieses Zieldreiecks entsteht das Wohlfahrtsoptimum. Wir sind überzeugt, dass dieses entsprechend im Zusammenspiel von dynamischen Netzentgelten, dynamischen flexiblen Netzanschlussverträgen (FCA) und weitgehendem Verzicht auf die Erhebung statischer Netzentgelte für Speicher liegt.“

Ein Positionspapier von Eco Stor zum AgNes-Prozess ist unter diesen Link zu finden. Zur Stellungnahme des BVES zum AgNes-Verfahren führt dieser Link.

Quelle: Trianel, BVES, Eco Stor | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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