Stromnetz Hamburg und LichtBlick wollen Elektromobilität attraktiver machen

Der Verteilnetzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH und das Energieunternehmen LichtBlick SE (Hamburg) wollen in einem gemeinsamen Projekt zeigen, wie die Stromkosten für Elektroautos um rund 30 Prozent gesenkt werden können.

Auf diese Weise könnte das elektrische Fahren im Netzgebiet Hamburg gegenüber Diesel- und Benzinautos noch preiswerter werden, berichtet LichtBlick in einer Pressemitteilung.

Elektroautos als steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Grundlage des Projekts ist eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§14a EnWG). Diese sieht grundsätzlich vor, dass Netzbetreiber Elektroautos ähnlich wie Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen als "steuerbare Verbrauchseinrichtungen" behandeln können. Allerdings fehlt es derzeit noch an der erforderlichen Ausführungsbestimmung, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen würde.
Das Hamburger Projekt soll erstmals beispielhaft zeigen, wie eine praktische Umsetzung der Regelung auch bundesweit funktionieren könnte: Elektroautos können an der privaten Ladesäule von 21 Uhr bis 6 Uhr vergünstigt Strom beziehen. Für die zeitliche Einschränkung sinken die Kosten für die Netznutzung (Netzentgelt), die in jeder Stromrechnung enthalten sind.

Stromrechnung für Elektroautos reduziert sich
"So kann LichtBlick dank der Vereinbarung mit der städtischen Verteilungsnetzbetreiberin jetzt seinen Ökostromtarif für Elektroautos gegenüber dem üblichen Haushaltstarif um etwa 30 Prozent senken. Die Stromrechnung für ein Elektroauto reduziert sich damit um bis zu 200 Euro pro Jahr. Im ersten Schritt bieten wir diesen Tarif zunächst einigen Testkunden an", sagt Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft bei LichtBlick.

Gleiche Regelung wie bei Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen
Die gleiche Regelung wird bereits bei Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen angewendet. Viele Verbraucher profitieren deshalb von preiswerten Heizstromtarifen. „Die Regelung, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reduzierte Netzentgelte anzurechnen, ist bereits geübte Praxis und kann somit auch auf alle Verbraucher mit privater Ladeinfrastruktur gleichermaßen ausgeweitet werden", sagt Christian Heine, kaufmännischer Geschäftsführer der Stromnetz Hamburg GmbH.
"Statt über teure Kaufprämien zu diskutieren, sollte der Gesetzgeber die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen, die Elektromobilität sinnvoll zu fördern. Leider hat es die Bundesregierung bisher versäumt, einen klaren Rechtsrahmen für preiswerten Fahrstrom zu verabschieden. Das wäre schnell und einfach möglich. Dann könnten die Verbraucher ihre Elektroautos zuhause mit billigem Fahrstrom beladen – und gleichzeitig die Stromnetze entlasten", fügt Gero Lücking hinzu.

Ausführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz dringend erforderlich
Ohne die dringend erforderliche Ausführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz müsste ein Energieanbieter wie LichtBlick in der Praxis komplizierte Vereinbarungen mit jedem einzelnen der fast 900 Stromnetzbetreiber treffen, um bundesweit günstigen Fahrstrom für private Ladesäulen anbieten zu können. Der enorme Verwaltungsaufwand würde die Kostenersparnis wieder zunichte machen, betont LichtBlick.

07.02.2016 | Quelle: LichtBlick SE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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