Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie verabschiedet EEG-Novelle 2016; Opposition kritisiert hektisches Verfahren

Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am 06.07.2016 die EEG-Novelle 2016 verabschiedet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nahm das Gremium den von den Koalitionsfraktionen gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien an.

Der von der Bundesregierung eingebrachte gleichlautende Entwurf wurde für erledigt erklärt.

Änderungsanträge und Entschließungsanträge der Opposition von der Koalitionsmehrheit abgelehnt
Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor zahlreiche Änderungen an dem Entwurf vorgenommen. Wegen der ihrer Ansicht nach zu kurzfristigen Vorlage des Änderungspakets lehnten die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eine Teilnahme an der Abstimmung und der Abstimmung über den Änderungsantrag der Koalition ab. Mehrere von der Opposition vorgelegte Änderungsanträge und Entschließungsanträge wurden von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Wettbewerb bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen soll. Daher soll der Bau neuer Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen ausgeschrieben werden, damit „die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden“ können, heißt es in dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD.
Der Ausbaukorridor für die erneuerbaren Energien solle eingehalten werden.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, das EEG habe die erneuerbaren Energien nach vorne gebracht, aber mit der Festförderung sei das System zu einem „Selbstbedienungsladen“ geworden. Mit der EEG-Novelle 2016 nehme die Koalition eine wichtige Weichenstellung vor. Jetzt werde eine präzise Mengensteuerung durch Ausschreibungen im Wettbewerb möglich.

Mieterstrommodelle in urbanen Zentren sollen möglich werden
Für die SPD-Fraktion wurde mit der EEG-Novelle eine Antwort auf die Problemlage gefunden, die durch den Netzausbau begründet sei. Für die Sicherung der Akteursvielfalt habe man eine vernünftige Regelung gefunden, die durch die Änderungen der Koalitionsfraktionen am ursprünglichen Entwurf noch verbessert werde. So würden die Möglichkeiten von Kommunen und von Bürgerenergiegesellschaften zur Beteiligung an Energieprojekten verbessert. Auch Mieterstrommodelle in urbanen Zentren würden jetzt möglich werden.

Opposition lehnt Ausschreibungen ab und kritisiert späte Vorlage des Änderungsantrages
Die Oppositionsfraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten die EEG-Novelle 2016 und die vorgesehenen Ausschreibungen ab und kritisierten die späte Vorlage des Änderungsantrages.
Es sei eine „absolute Missachtung der Opposition“, einen Änderungsantrag mit 412 Seiten eine Stunde vor Sitzungsbeginn vorzulegen, kritisierte eine Sprecherin der Linksfraktion. Der Wechsel zu den Ausschreibungen sei der falsche Weg. Die Klimaschutzziele würden nicht erreicht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, schon bei der EEG-Novelle 2014 sei ähnlich hektisch verfahren worden. Die Folge seien drei Korrekturgesetze gewesen, mit denen handwerkliche Mängel am Gesetz hätten beseitigt werden müssen.
Die Fraktion kritisierte die Ausschreibungsregelung. Die Ausbauziele würden damit nicht mehr erreicht. Der Entwurf sehe vor, dass Anlagen, die einen Zuschlag erhalten, aber nicht gebaut werden würden, im Folgejahr nicht erneut ausgeschrieben werden müssten. Das sei falsch und werde dazu führen, dass die Ausbauziele nicht mehr erreicht werden könnten.
Die Fraktion kritisierte auch die per Änderung vorgenommen Veränderungen an der besonderen Ausgleichsregelung, die energieintensiven Industrieunternehmen zu Gute kommen würde. Ein Sprecher der Fraktion sagte, die eingefügte Verordnungsermächtigung für Mieterstrommodelle werde wahrscheinlich nichts bringen, da die Bundesregierung wie schon bei ähnlichen Ermächtigungen keine Verordnung vorlegen werde.
Minister Sigmar Gabriel (SPD) wies die Kritik der Opposition zurück. Es gebe keine besonderen Entlastungen für energieintensive Unternehmen. Die profitierenden Unternehmen seien bereits früher durch die Besondere Ausgleichsregelung begünstigt gewesen. Um zusätzliche Ausnahmen gehe es also nicht. Die Befürchtung der Opposition, dass die Ausbauziele nicht erreicht werden würden, nannte Gabriel unbegründet.
Der Transport von Windstrom in den Süden Deutschland sei das Problem, sagte der Minister mit Blick auf den Netzausbau. Daher müsse der Ausbau der Windenergie im Norden begrenzt werden. Zu den Ausschreibungen stellte Gabriel fest: „Es ist ein Riesenfortschritt, in den Markt zu gehen.“

07.07.2016 | Quelle: Deutscher Bundestag; Bild: Polarstern GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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