Bundeswirtschaftsministerin Zypries: Gesetzentwurf zum Mieterstrom soll noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden
„Wir wollen, dass künftig auch Mieter am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt werden“, so die Ministerin. Die Koalitionsfraktionen hätten sich auf Eckpunkte für ein Mieterstrommodell geeinigt. Es soll noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden.
Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an die Mieter dieses Gebäudes geliefert wird.
Anders als beim Strombezug aus dem Netz entfallen Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Die EEG-Umlage muss jedoch gezahlt werden.
Der von den Mietern nicht verbrauchte Solarstrom wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet.
Derzeit ist Mieterstrom in der Regel nicht wirtschaftlich, weil zusätzlicher Aufwand für Abrechnung, Vertrieb und Messwesen entsteht. Eine verbesserte Förderung soll das ändern, um Mieter und Vermieter stärker an der Energiewende zu beteiligen.
23.02.2017 | Quelle: BMWi | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH