Energieminister beraten Vorschlagspaket „Saubere Energie für alle Europäer“

Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Rainer Baake, nimmt am 27.02.2017 für die Bundesregierung am Energieministerrat in Brüssel teil.

Bei dem Treffen geht es um einen ersten Gedankenaustausch zum Gesetzgebungspaket „Saubere Energie für alle Europäer“, das die Kommission am 30. November 2016 vorgelegt hat.
Im Fokus der Beratungen stehen die Vorschläge der Europäischen Kommission zum Strommarktdesign, zu erneuerbaren Energien und zur Governance.
„Das umfassende Paket der Europäischen Kommission ist zentral für die Umsetzung der ‚Energieunion‘ und wird die Energiewende in Europa und auch in Deutschland entscheidend mitbestimmen“, betont Baake.
„Mit den Vorschlägen haben wir die große Chance, die Energiepolitiken der Mitgliedstaaten stärker aufeinander abzustimmen und Europa moderner und innovativer und damit stärker zu machen. Ich begrüße es sehr, dass die Kommission beim Strommarktdesign die Märkte auf einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien ausrichten will, wie dies auch in Deutschland mit dem Strommarkt 2.0 geschieht.

Vorschläge der Kommission zur Förderung erneuerbarer Energien „unzureichend“
Mit Blick auf die Förderung erneuerbarer Energien nannte Baake die Vorschläge der Kommission „unzureichend“. Hier müsse nachgebessert werden, um für mehr Konvergenz der Fördersysteme in Europa und die notwendige Sicherheit für Investoren zu sorgen.
Baake begrüßte hingegen, dass die Kommission die Umsetzung der EU-2030-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz ernst nehme und erste Regelungen treffe für den Fall, dass die freiwilligen Beiträge der Mitgliedstaaten nicht ausreichen. Auch hier sei weitere Konkretisierung notwendig, die Vorschläge der Kommission seien jedoch eine gute Basis für die weiteren Verhandlungen.
Das Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ umfasst vier Richtlinien und vier Verordnungen, unter anderem einen Vorschlag für eine bessere Koordinierung der nationalen Energiepolitiken durch abgestimmte Klima- und Energiepläne (sog. Governance-Verordnung), eine neue Energieeffizienzrichtlinie, die Weiterentwicklung der Gebäuderichtlinie, eine neue Erneuerbaren-Richtlinie und ein neues europäisches Strommarktdesign.

27.02.2017 | Quelle: BMWi | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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