Urteilsbegründung nun veröffentlicht

PV-Anlagen, die EEG-Einspeisevergütung beziehen wollen, müssen rechtzeitig gemeldet werden. Der BGH hat jetzt seine Urteilsbegründung veröffentlicht. Foto: pixabay.com
Der Bundesgerichtshof hat seine 38-seitige Begründung zum PV-Grundsatzurteil Vergütungsrückzahlung nun veröffentlicht. Sie ist zu finden auf der Homepage des Gerichts (www.bgh.de) in der Rubrik Entscheidungen. Um sie in der Datenbank aufzufinden, muss das Aktenzeichen eingegeben werden (VIII ZR 147/16).

Der BGH hatte Anfang Juli entschieden, dass Photovoltaik (PV)-Betreiber, die ihre Anlage verspätet bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angemeldet haben, Vergütungen an den Netzbetreiber zurückzahlen müssen. Das Gericht entschied in einem Präzedenz-Fall. Der betroffene Landwirt in Schleswig-Holstein hatte seine Anlage im Frühjahr 2012 in Betrieb genommen und den eingespeisten Strom von der Schleswig-Holstein Netz AG vergütet bekommen. Erst am 6. November meldete er allerdings die Anlage bei der BNetzA an, nachdem der Netzbetreiber festgestellt hatte, dass die Anlage nicht im Register verzeichnet war.

2.8.2017 | Quelle: Solarthemen, eigene Recherche  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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