Erste Mieterstromprojekte von Polarstern für die Direktförderung qualifiziert

Polarstern hat auf zwei neuen Wohngebäuden in München PV-Anlagen zur Direktstromversorgung montiert. Die ersten Mieter ziehen noch bis Ende 2017 ein. Ihnen soll der Direktstrom eine Stromautarkie von 61 Prozent verschaffen. Foto: Polarstern
Die beiden ersten Wohngebäude, für die Polarstern die Mieterstrom-Direktförderung beantragt, liegen in der Nähe von München. Die ersten Mieter ziehen noch bis Ende 2017 ein.

Einer der beiden Neubauten, der für die Direktförderung qualifiziert ist, hat acht Wohneinheiten und verfügt über eine PV-Anlage mit 18,5 Kilowatt Peak und einen Stromspeicher mit 10 Kilowattstunden. Damit lässt sich eine Stromautarkie von circa 61 Prozent realisieren. Polarstern rechnet damit, dass die Mieterstromkosten voraussichtlich rund 13 Prozent unter dem lokalen Grundversorgertarif liegen. Das zweite neue Wohngebäude in Kirchheim bei München wird zusammen mit der Bürgerenergiegenossenschaft eG umgesetzt.
Attraktiv seien bei der Mieterstromversorgung vor allem Contractingmodelle. Dabei ist der Mieterstrom-Dienstleister der Betreiber der Energieerzeugungsanlage und übernimmt auch die Energieversorgung sowie bei Bedarf weitere Rollen. „Je umfassender wir in die Mieterstromversorgung eingebunden sind, umso leichter ist es, den Mietern ein attraktives Mieterstromangebot zu machen, weil wir die Energieversorgung individueller auf die jeweiligen Gegebenheiten ausrichten können“, sagt Polarstern-Geschäftsführer Florian Henle. Beispielsweise erhöhe ein kombiniertes Strom- und Wärmeliefer-Contracting, etwa durch den kombinierten Betrieb einer PV-Anlage und einer Wärmepumpe, die Energieautarkie der Mieter und senkt ihre Stromkosten.
Die Direktförderung von Mieterstrom tritt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission rückwirkend zum 25. Juli in Kraft. Bisher wurden Mieterstromprojekte vor allem bei größeren Gebäuden mit möglichst vielen Parteien realisiert. „Durch die Direktförderung rechnet sich Mieterstrom jetzt auch bei Gebäuden mit deutlich weniger Parteien“, sagt Henle. Der Aufwand in der Umsetzung und in der Abrechnung habe Mieterstrom in solchen, kleineren Mehrparteiengebäuden bisher unwirtschaftlich gemacht.
Ob sich Mieterstrom bei einem Gebäude lohnt, dafür sei nun – unterstützt durch die Direktförderung – weniger die Anzahl der Mieter entscheidend, als primär die verfügbare Dachfläche, das Verbrauchsprofil der Mieter und die örtlichen Netzgebühren. Gerade bei kleineren Gebäuden komme der Teilnahmequote eine große Bedeutung zu. „Nicht nur damit sich der administrative Aufwand zur Mieterstromversorgung rechnet, sondern vor allem um die Kosten zum Betrieb des erforderlichen Summenzählers auf möglichst viele Schultern zu verteilen“, erklärt Henle. Bis die Direktförderung in der Praxis ankomme, werde es noch einige Monate dauern, da die Netzbetreiber ihre Anmeldeformulare erst aktualisieren, wenn die beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission abgeschlossen ist. „Dass die Förderung durchgeht, daran gibt es aktuell seitens Experten keine Zweifel“, sagt Henle.

16.08.2017 | Quelle: Polarstern | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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