Altmeier verständigt sich mit EU-Kommissarin zu EEG-Eigenversorgung

Foto: CDU/CSU Bundestagsfraktion, Christian Doppelgatz
Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat nach einer Mitteilung seines Ministeriums (BMWi) gestern die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager im Bundeswirtschaftsministerium getroffen und vor allem vor allem auch die Frage der EEG-Eigenversorgung für KWK-Anlagen erörtert, die ab August 2014 in Betrieb gegangen sind. Dies betrifft die aktuell geplante EEG-Novelle und damit indirekt auch die Debatte um Photovoltaik- und andere Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Konkret wurde gestern, laut BMWi und vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung und Entscheidung durch die EU-Kommission, folgende Grundsatzeinigung erzielt:
KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW sowie über 10 MW zahlen auch künftig nur 40% der EEG-Umlage.
Auch alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie zahlen 40 % der EEG-Umlage.
Für die übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40 % EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden dann 100%.
Für KWK-Neuanlagen, die zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020.
Zudem gilt eine Rückwirkung der Einigung zum 1.1.2018.
Bundesminister Altmaier sagte: „Ich habe mich sehr gefreut, dass ich als Bundeswirtschaftsminister meine gute Zusammenarbeit mit der EU-Wettbewerbskommissarin Vestager fortsetzen kann. Wir haben eine gute Verständigung beim Thema Eigenversorgung bei KWK-Neuanlagen erzielt. Das ist ein wichtiges Ergebnis für die deutschen Unternehmen! Wir haben gestern auch einen engen, regelmäßigen Austausch vereinbart. Eine fachlich fundierte, offene und vertrauensvolle Gesprächsebene ist der Schlüssel, um auch die großen Herausforderungen etwa im Bereich der Industriepolitik, des globalen Handels und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit meistern zu können.“
Eine anteilige Befreiung fossil erzeugten KWK-Stroms erhöht den auf alle anderen Stromkunden und Eigenerzeuger zu verteilende Summe der EEG-Umlage. 
08.05.2018 |Foto: CDU/CSU Bundestagsfraktion, Christian Doppelgatz | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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