Solarenergieförderverein will Verfassungsbeschwerde einlegen

Foto: kamasigns / fotolia.de
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hat am 3. Mai 2018 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung wegen Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch Vernachlässigung der notwendigen Klimaschutzanstrengungen in Auftrag gegeben.

Unterstützt wird das Anliegen unter anderem von Professor Volker Quaschning, der an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin mit dem Schwerpunkt erneuerbare Energien lehrt und forscht. Er werde sich als Einzelkläger an der vom Verfassungsklage bzw. Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligen, gab der SfV bekannt. Quaschning verleihe damit den langjährigen Forderungen vieler Umweltverbände nach Beschleunigung der Energiewende zusätzlichen Nachdruck und Kompetenz, heißt es von Seiten des Vereins. Quaschning vertritt und belegt seit Jahren die Auffassung, dass die Umstellung der Energieversorgung auf 100 Prozent Erneuerbare Energien möglich und nötig sei. Seine pointierten Präsentationen haben ihn weit über den Kreis seiner Studenten hinaus bekannt gemacht.
Der gemeinnützige SFV hat seinerseits die Aufgabe übernommen, die Erstellung der Beschwerdeschrift zu finanzieren. Er bittet dafür um Spenden bei seiner Mitglieder und Unterstützer. Für die Erstellung der Klage- bzw. Beschwerdeschrift rechnet der Verein mit Kosten von mindestens 20.000 Euro, die sich aber auch glatt verdoppeln könnten. Das Klagegegenstand verlange hohen juristischen Sachverstand, so der SFV in seinem neuesten Rundbrief.

Spendenkonto:
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
Pax Bank e.G., Aachen
BLZ: 370 601 93     Kto: 1005 415 019
BIC GENODED1PAX, IBAN DE16 3706 0193 1005 4150 19
Verwendungszweck: "Spende für Verfassungsbeschwerde"
Nicht zu vergessen: Name und Adresse für eine Spendenquittung

09.05.2018 | Quelle: SFV | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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