Hohe Risiken bei der Finanzierung von Braunkohle-Folgeschäden

„Es ist inzwischen offensichtlich, dass die großen Energiekonzerne jede Möglichkeit ergreifen, sich der immensen Folgekosten ihres Geschäfts zu entledigen“, resümiert die Studie zum Thema Folgekosten des Kohletagebaus. Foto: Pixabay
Das Risiko, dass die Steuerzahler für Schäden aufkommen müssen, die infolge von Braunkohle-Tagebauen entstehen, ist gestiegen. Grund dafür sind die jüngsten Konzernumstrukturierungen bei RWE, LEAG und MIBRAG. Das ist das Ergebnis einer Studie.

Bisher haben Bundes- und Landesregierungen versäumt, die Rekultivierung und Ewigkeitsschäden der Tagebaue finanziell abzusichern. Dies zeigt eine neue Studie des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Klima-Allianz Deutschland.
Energiekonzerne winden sich
„Es ist inzwischen offensichtlich, dass die großen Energiekonzerne jede Möglichkeit ergreifen, sich der immensen Folgekosten ihres Geschäfts zu entledigen. Bei LEAG und MIBRAG ist schon heute klar, dass der tschechische Mutterkonzern im Pleitefall nicht haften wird. Das sollte den Landesregierungen in Dresden, Magdeburg und Potsdam die Schweißperlen auf die Stirn treiben”, erklärt Tina Löffelsend, Energieexpertin beim BUND.
Bundesregierung muss schnell handeln
„Das Finanzierungsmodell der Konzerne ist auf Sand gebaut”, sagt Stefanie Langkamp, Kohleexpertin der Klima-Allianz Deutschland. „Es funktioniert, wenn überhaupt, nur kurzfristig und missachtet den geplanten Ausbau der Erneuerbaren sowie den Kohleausstieg. Die Kohlekommission ist gefragt, hierfür Lösungen vorzuschlagen. Dann muss die Bundesregierung schnell handeln. Sonst bleiben am Ende die Bundesländer und damit die Steuerzahler auf den Kosten sitzen.” Die Förderung von Braunkohle im Tagebau hinterlasse tiefe Landschaftsnarben und schwere Schäden an Öko- und Gewässersystemen. Die vollständige Beseitigung verursache Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe und werde mehrere hundert Jahre in Anspruch nehmen.
Studien-Empfehlungen
Die Studienautoren empfehlen, die Gelder für die Tagebauschäden zeitnah in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen. Darüber hinaus solle die Bundesregierung die Haftung der Mutterkonzerne per Nachhaftungsgesetz sicherstellen. Ein unabhängiges Kostengutachten werde benötigt, um sich jenseits der Angaben der Bergbaubetreibenden ein realistisches Bild über die Höhe der künftigen Kosten zu verschaffen.
Konzern-Versäumnisse
Die Studie verdeutlicht zudem, dass sich die Konzernhaftung und die finanzielle Situation durch die jüngsten Umstrukturierungen bei RWE und den Verkauf des ostdeutschen Braunkohlegeschäfts an EPH (LEAG) verschlechtert haben. Sowohl bei der Ausgliederung von innogy als auch beim Verkauf der Vattenfall-Braunkohle wurde versäumt, eine Nachhaftungsfrist zu etablieren und innogy oder den Mutterkonzern EPH in die Verantwortung zu nehmen. „Angesichts der immer schnelleren Umwälzungen im Energiegeschäft kann die Bundesregierung sich nicht darauf verlassen, dass RWE, LEAG und MIBRAG in 20 oder gar 100 Jahren überhaupt noch existieren oder dann die nötigen Mittel für die Folgekosten aufbringen können”, so Löffelsend weiter.
Politik verschleppt
Trotz der genannten Risiken und intensiver Diskussion haben die Landesregierungen eine Sicherung der Gelder in den vergangenen Jahren verschleppt. Weder in Nordrhein-Westfalen noch in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt haben die Landesregierungen bislang ernsthaft die Sicherung der Rückstellungen erwogen. Allein in Sachsen beabsichtigt die Landesregierung nach Einschaltung des Landesrechnungshofes und intensiver Auseinandersetzung mit der Opposition, Sicherheitsleistungen für den Tagebau Nochten zu erheben und Gelder in eine Zweckgesellschaft einzuzahlen – ab 2021.
Die Studie: „Aktuelle Entwicklungen und Empfehlungen zur sicheren Finanzierung der Bergbaufolgekosten“ gibt es

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