Wie wird eine EEG-Anlage EEG-konform “ersetzt”

Dabei geht es auch um die Frage, ob es möglich ist, die neuen Solaranlagen unter Beibehaltung des fiktiven Inbetriebnahmezeitpunktes an einen anderen Standort zu versetzen. Ferner soll geklärt werden, welche Fristen beim Ersetzen einer Anlage zu beachten sind, wenn die Vergütung erhalten bleiben soll.
Die Verbände und Interessengruppen haben noch bis zum 17. Dezember Gelegenheit, ihre Stellungnahme zu diesen Fragen bei der Clearingstelle abzugeben.
Das Hinweisverfahren wird bei der Clearingstelle unter dem Aktenzeichen 2018/24 geführt.
26.11.2018 | Quelle: Clearingstelle EEG/KWKG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH