Wenn Photovoltaik-Anlagen umziehen müssen …

Foto: Grammer Solar GmbH, Rudolf Ettl§Foto: Milk the Sun
Immer mehr ältere Photovoltaikanlagen müssen an ihrem ursprünglichen Standort abgebaut und bei weiterlaufendem EEG-Vergütungsanspruch Ort und Eigentümer wechseln. Im folgenden Beitrag berichtet Dirk Petschick, Geschäftsführer des Online-Marktplatzes Milk the Sun, über die Hintergründe und gibt Tipps für den Verkauf.
Immer mehr ältere Photovoltaikanlagen müssen an ihrem ursprünglichen Standort abgebaut und bei weiterlaufendem EEG-Vergütungsanspruch Ort und Eigentümer wechseln. Im folgenden Beitrag berichtet Dirk Petschick, Geschäftsführer des Online-Marktplatzes Milk the Sun, über die Hintergründe und gibt Tipps für den Verkauf.
Seit Jahren sehen wir allein auf unserem Online-Marktplatz eine Zunahme von PV-Anlagen, die zum Verkauf angeboten werden, weil sie vor Ende der EEG-Vergütungszeit von den ursprünglichen Dächern entfernt werden müssen.
Waren es im Jahr 2017 schon 12 PV-Anlagen, die erfolgreich verkauft werden konnten, so stieg die Anzahl im Jahr 2018 bereits auf 18 Anlagen in Deutschland. Dabei handelt es sich nicht nur um kleine PV-Anlagen, sondern es betrifft auch immer mehr größere Anlagen. Die Bandbreite der angebotenen Anlagengrößen lag dabei zwischen 10 kWp bis hin zu 1008 kWp.
Die steigende Anzahl solcher Angebote und die Aussicht, dass das Angebot hier weiter zunehmen wird, hat dazu geführt, dass sich einige PV-Anlagenbetreiber auf dieses Segment spezialisiert haben und gezielt nach solchen Angeboten suchen. Die Not des Einen, die PV-Anlage schnell vom Dach zu bekommen und dabei keinen Totalverlust zu erleiden, ist die Chance des Anderen, ein Schnäppchen zu machen.
Der Trend der ersten beiden Monate 2019 – fast Verdoppelung des Angebotes – lässt schon jetzt erkennen, dass erneut deutlich mehr Anlagenbesitzer Ihre PV-Anlage verkaufen wollen, weil diese von den ursprünglichen Dächern abgebaut werden müssen.
Warum müssen Photovoltaik-Anlagen abgebaut werden?
Die Gründe, warum laufende PV-Anlagen während der EEG-Vergütungszeit vorzeitig vom Dach müssen, werden von den Anlagenbetreibern sehr vielschichtig benannt. 
In den meisten uns bekannten Fällen sind es Themen am Objekt, die einen Rückbau der PV-Anlagen notwendig machen; ob nun die Statik des Daches, eine marode Dachsubstanz oder die dringende Nachrüstung von Bauwerken oder technischen Installationen auf den Dächern.
Aber auch Verpächter, die es dem Anlagenbesitzer unmöglich machen, die Solaranlage weiter auf dem gepachteten Dach zu betreiben, sind zunehmend ein Grund, warum Anlagen umziehen. Gerade bei vorab gezahlten Einmalpachten vergessen die Verpächter oder wechselnde Verpächter in den darauffolgenden 20 Jahren allzu oft, was die ursprünglichen wirtschaftlichen Motivationen für die Dachverpachtung waren. Wenn es menschlich nicht mehr funktioniert, dann helfen oft nicht einmal mehr wasserdichte Pachtverträge, denn das Einklagen von Zugangsrechten für die Wartung, Reparatur und Reinigung kann sehr langwierig, aufwändig und auch teuer sein.
Scheidungs- oder Erb-Auseinandersetzungen, Insolvenzen von Betreibergesellschaften, aber auch technische Probleme an den PV-Anlagen sind weitere Gründe aus denen PV-Anlagen abgebaut werden müssen. 
Was sind Abbauanlagen noch wert?
Der Wert einer jeden Abbauanlage bemisst sich nach der an den Generator (die Module) gekoppelten Einspeisevergütung. Entscheidend ist dabei die Höhe der gesicherten Einspeisevergütung und die noch verbleibende Vergütungszeit. In Kombination mit dem zu erzielenden spezifischen Ertrag (Lage, Ausrichtung, Winkel) am neuen Standort lässt sich ermitteln, welche Erträge die Abbauanlage am neuen Standort zukünftig noch erzielen wird.
Zieht man vom Wert der kumulierten zukünftigen Erträge die Kosten für den Rückbau inklusive etwaiger Dachreparaturen, die Verpackung, den Transport und die zu ersetzenden Komponenten wie Verkabelung, Unterkonstruktion und gegebenenfalls auch den Wechselrichter ab, dann erhält man den Wert, zu dem die Abbauanlage gegen einen Anlagenneubau auf der neuen zur Verfügung stehenden Fläche konkurriert. Das heißt, die Abbauanlage konkurriert gegen oftmals bessere Technologie, eine volle EEG-Vergütungszeit, weniger Flächenbedarf, aber auch eine geringere Einspeisevergütung je produzierter Kilowattstunde einer Neuanlage.
Welche Hürden sind zu nehmen?
Liegt der Abbaugrund in der Person des Verpächters, so stellt dies oft das größte Hindernis dar, da die Zugänglichkeit des Daches für den Rückbau und der Streit über notwendige Wiederherstellungen des Daches problematisch sein kann.
Ansonsten sind die Pachtverträge genau zu prüfen, um zu bewerten, mit welchem Aufwand die Dächer, Leitungsschächte usw. wieder in den vertraglichen Zustand gebracht werden müssen.
Da die Netzbetreiber am neuen Standort beim Umzug einer PV-Anlage oftmals sehr akribisch bei der Prüfung der Seriennummern der Module sind, sollte eine optimale Dokumentation der umzuziehenden Anlage vorliegen. Die ordnungsgemäße Meldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur sollte ebenfalls geprüft werden. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn alte Wechselrichtermodelle für die Inbetriebnahme am neuen Standort nicht mehr zugelassen sind und diese ersetzt werden müssen.
Fazit
Es gibt vielschichtige Gründe, warum Solaranlagen zurückgebaut werden müssen. Aufgrund der Jahr für Jahr steigenden Anzahl der im Betrieb befindlichen Systeme ist davon auszugehen, dass deren Anzahl weiter steigen wird. Auch wenn der Abbau sicher ein ungeplantes Ereignis ist, welches die Rentabilität des ursprünglichen Investments stark belastet, so bedeutet dies jedoch nicht unbedingt den Totalverlust. 
Online-Marktplätze wie Milk the Sun helfen betroffenen Betreibern, unkompliziert und schnell passende Käufer für solche Photovoltaik-Anlagen zu finden und mit kostenlosen Rechentools, wie beispielsweise www.rechner.solar ist der mögliche Wert indikativ zu ermitteln.
Foto: Milk the Sun

Der Autor, Dirk Petschick ist Geschäftsführer des Online-Marktplatzes für Photovoltaik, Milk the Sun GmbH. 
6.4.2019 | Quelle: Milk the Sun GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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