Bayern: Neue Hürden für Klein-Solaranlagen

Klein-Solaranlage. Foto: Heinz Wraneschitz
Klein-Solaranlagen mit bis zu 600 Watt Leistung darf der Käufer einfach in eine Steckdose stecken. Stromnetzbetreiber in Bayern versuchen jetzt aber den Betreibern dieser Klein-Solaranlagen zusätzliche Hürden in den Weg zu stellen und fordern auch eine Anmeldung.

Klein-Solaranlagen mit bis zu 600 Watt Leistung darf der Käufer einfach in eine Steckdose stecken. Stromnetzbetreiber in Bayern versuchen jetzt aber den Betreibern dieser Klein-Solaranlagen zusätzliche Hürden in den Weg zu stellen und fordern auch eine Anmeldung.

Solarsteckdosengeräte kaufen und anschließen ist im Trend: Seit Ende April gilt die Anwendungsrichtlinie VDE-AR-N 4105. Mit ihr sind diese einfachen technischen Anschlussbedingungen für den Einsatz der Klein-Solarmodule festgeschrieben. Speziell die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat sich in den letzten Jahren für die Normung und Zulassung dieser Mini-PV stark gemacht.

Bis zu 600 Watt Solarmodulleistung darf ohne das allgemein übliche, aufwändige Netzanschlussverfahren ans Stromnetz gesteckt werden. „Wer ein Solarmodul auf dem Balkon ans Netz anschließen will, kann das selber zusammenbauen. Sie müssen nur als Mieter mit Ihrem Hausbesitzer reden, der muss das genehmigen“, sagt DGS-Fachmann Klaus Oberzig. Insbesondere die Befestigung müsse professionell erfolgen.

Aber in Bayern sehen das die Stromnetzbetreiber offenbar anders. Die haben unter Führung ihres Verbands VBEW ein Formblatt veröffentlicht: Die „Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 W Modulleistung“. Demnach benötigt eine Klein-Solaranlage eine Energiesteckdose, deren Einbau ein zugelassener Elektroinstallateur bestätigen müsse.

Bei einigen Netzbetreibern in Bayern müssen Kleinkraftwerksbetreiber auch für den Ersatz eines alten Standard-Zählers durch eine moderne Messeinrichtung bezahlen. So verlangt beispielsweise MDN, die Netztochter der Nürnberger N-ERGIE AG eine Gebühr von knapp 90 Euro. Der Tausch ist nachvollziehbar, sonst könnten Kleinanlagen-Betreiber ihren Überschussstrom ins Netz einspeisen. Denn normalerweise laufen die Standard-Zähler bei Einspeisung rückwärts, so dass der Betreiber einer Klein-Solaranlage denselben Preis bekäme, den er für den Bezug von Netzstrom bezahlt.

Doch liegt laut Klaus Oberzig die Beweislast, dass Strom ins Netz gehen würde, beim Netzbetreiber. Und deshalb müssten die auch die Kosten selbst tragen. Und: Von der Extra-Energiesteckdose, die Bayerns Netzbetreiber erwähnen, stehe in der seit April geltenden Anwendungsrichtlinie VDE-AR-N 4105 ebenfalls nichts. Denn „jede normale Schukodose in der Hausinstallation ist genormt nach VDE V 0628-1 und daher zulässig“, so Oberzig. Die Leitungen in Deutschland sind so ausgelegt, dass Sie in den Endstromkreis etwas einspeisen können. Die Grenze allerdings liegt bei 600 Watt. Laut VDE-AR gelte lediglich: Pro Stromkreis nur ein Wechselspannungsmodul. Den Stromnetzbetreiber über das Steckersolargerät informieren ist laut Oberzig zwar nicht notwendig, aber sinnvoll. Auf jeden Fall zu empfehlen sei „eine selbst unterschriebene Anmeldung der Form halber bei der Bundesnetzagentur“.

7.6.2019 | Quelle: Heinz Wraneschitz / DGS | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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