Mieterstrom-Novelle soll im Herbst kommen

Foto: Solarimo
Am Mittwoch hat das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages eine Novelle des Mieterstromgesetzes für den Herbst angekündigt.

Laut einer Mitteilung der Bundestagsverwaltung Thematisiert wurde in Zusammenhang mit der Novelle "Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen" auch das Thema Mieterstrom diskutiert, bei dem die Ziele aus dem Jahr 2017 bisher nicht erreicht wurden. Nun habe es von Ministeriumsseite geheißen, auf Basis einer für Ende September erwarteten Evaluation würden Nachbesserungen erarbeitet, die noch im Herbst vorliegen sollten.
Demnach hatte insbesondere die SPD nach eigenen Angaben auf Verbesserungen im Bereich des Mieterstroms gedrungen. Das Wirtschaftsministerium habe eine Novelle des Mieterstromgesetzes – also der betreffenden Passagen des des EEG – für den Herbst zugesagt.
Dazu kommentiert Daniel Fürstenwerth, Geschäftsführer des auf Mieterstromprojekte spezialisierten Berliner Unternehmens Solarimo, einem führenden Anbieter von Mieterstrom in Deutschland:
„Bereits heute werden solare Mieterstromprojekte sehr erfolgreich umgesetzt. Viele Immobilieneigentümer sind jedoch verunsichert aufgrund der engen Vorgaben des Gesetzgebers. Die angekündigten Verbesserungen werden den Immobilieneigentümern größere Flexibilität bei der Durchführung von Mieterstromprojekten geben und damit mehr Projekte ermöglichen.“
Mit Blick auf weitere gesetzliche Änderungen fügt Fürstenwerth hinzu: “Die steuerlichen Barrieren für den Mieterstrom werden in dem Vorschlag leider nicht angesprochen. Immobilieneigentümer dürfen heute eine klimaschädliche Ölheizung für ihre Mieter betreiben, aber keine klimafreundliche Solaranlage auf ihrem Dach. Wir hoffen, dass die Regierung auch diese im Herbst beseitigen wird.“
27.6.2019 | Quelle: Solarserver/Solarimo/HIB | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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