Erste PV-Ausschreibungs-Anlage auf einem Dach

Einweihung der ersten Dachphotovoltaikanlage Deutschlands, die in Ausschreibungen der Bundesnetzagentur einen Förderzuschlag erhalten hat. Foto: MaxSolar GmbH
Im hessischen Dieburg ist jetzt die erste Dachanlage in Betrieb gegangen, die in den EEG-Solarauktionen der Bundesnetzagentur einen Zuschlag erhalten hat.

Diese Nachricht brachte jetzt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) in Umlauf. Die Dieburger 6,4-MW-Photovoltaikanlage hat als erste Dachanlage in den Auktionen für große Solarstromanlagen den Zuschlag erhalten hat. Auf einer Logistikhalle soll sie mehr als sechs Millionen Kilowattstunden Solarstrom pro Jahr erzeugen und komplett ins Netz einspeisen.
Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft könnten unter veränderten politischen Rahmenbedingungen deutlich mehr Dachbrachen auf Industrie- und Gewerbehallen für Energiewende und Klimaschutz genutzt werden.
„In vielen deutschen Kommunen gibt es Gewerbe- und Industriehallen, deren Dächer noch nicht für die Solarstromerzeugung genutzt werden“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW). „Auf diesen Dachbrachen könnte Solarstrom im Gegenwert zahlreicher fossil betriebener Kraftwerksblöcke geerntet werden, den wir zur Erreichung der Klimaziele dringend benötigen.“
Dafür brauche es nach BSW-Ansicht allerdings einen einfacheren und fairen Rechtsrahmen und Investitionssicherheit. Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 0,75 Megawatt erhalten nur dann eine Förderung, wenn sie an einer Auktion teilnehmen und den Solarstrom nicht selbst verbrauchen. Nach BSW-Informationen haben Solardächer aufgrund konstruktionsbedingter Mehrkosten und einem Selbstversorgerverbot im Wettbewerb mit ebenerdig errichteten Solarkraftwerken in der Regel nur sehr geringe Chancen in den Auktionen.
Solardächer mit einer kleineren Leistung müssen nicht an einer Auktion teilnehmen, um eine Marktprämie zu erhalten. Sie dürfen selbst erzeugten Solarstrom auch selbst verbrauchen. Photovoltaik-Investitionen werden hier jedoch durch Erhebung der anteiligen EEG-Umlage auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom erschwert, was von Industrievertretern, Verbraucherschützern und Umweltverbänden seit Jahren kritisiert wird und die Investitionsbereitschaft von Unternehmen in die Photovoltaik bremst. Lediglich kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern sind von dieser Umlage befreit. 
8.7.2019 | Quelle:  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen