Klimaschutzgesetz vom Bundestag beschlossen

Bundesumweltministerin Svenja Schulze im BundestagFoto: Deutscher Bundestag, Achim Milde
Der Bundestag hat heute das Klimaschutzgesetz beschlossen. Es sieht gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Energiesektor vor.

Sollte ein Bereich vom Kurs abkommen, greift durch das Klimaschutzgesetz ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz. Auch das Ziel der Treibhausgasneutralität 2050 wird nun erstmals gesetzlich verankert. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze kommentiert den Beschluss des Bundestages so: „Das Herzstück des Klimaschutzprogramms wird jetzt Gesetz. Deutschland bekommt damit einen verbindlichen Klimaschutz-Fahrplan und klare Regeln. Klimaschutz wird endlich für alle verbindlich. Denn das Gesetz schreibt fest, wie viel CO2 in den Bereichen Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Industrie jedes Jahr ausgestoßen werden darf.“

Künftig wird regelmäßig kontrolliert, ob die Emissionen wie erwartet sinken. Wenn nicht, muss das jeweils verantwortliche Ministerium mit einem Sofortprogramm reagieren.

Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland wird erstmals gesetzlich verankert. Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion.

Mit dem Beschluss zum Klimaschutzgesetz folgte der Bundestag den Empfehlungen seiner Ausschüsse. Außerdem haben die Abgeordneten heute das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung sowie die steuerrechtlichen Änderungen zum Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen.

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