Ausschreibungen: Nur noch Photovoltaik attraktiv

Im Vordergrund im Eidersperrwerk an der Nordsee. Im Hintergrund schememhaft WindkraftanlagenFoto: Oliver Ristau
Ebbe für die Windkraft: bei den gemeinsamen Ausschreibungen hat die Windenergie wegen negativer Rahmenbedingungen nicht teilgenommen.
Bei den gemeinsamen Ausschreibungen von Wind- und Solarkapazitäten hat sich nur die Photovoltaik beteiligt. Das zeigt das Dilemma in der Windkraft. Auch die Ausschreibung für Biomasse ist alles andere als ein Erfolg.

Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, haben sich nur Photovoltaikanlagen für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. November 2019 beteiligt. Insgesamt wurden 103 Gebote für Solaranlagen im Umfang von 514 Megawatt (MW) eingereicht. Die ausgeschriebene Menge von 200 MW war deutlich überzeichnet.

Das zeigt die Probleme für die Windkraft. Aufgrund der negativen politischen Rahmenbedingungen steht der Neubau quasi still.

Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur (BNetzA) 37 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 202.593 kW in acht Bundesländern. 20 der Gebote beziehen sich davon auf Flächen in Bayern (76.122 kW). Dahinter folgen fünf Gebote auf Flächen in Rheinland-Pfalz (33.965 kW) und vier Gebote in Schleswig-Holstein (31.500 kW). Je zwei Zuschläge entfallen auf PV-Freiflächen in Baden-Württemberg (18.156 kW), Mecklenburg-Vorpommern (20.000 kW) und Sachsen-Anhalt (14.500 kW). In Brandenburg (7.250 kW) und Hessen (1.100 kW) erhielt je ein Gebot einen Zuschlag.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,88 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) und 5,74 ct/kWh (Vorrunde 4,50 bis 6,10 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrage 5,40 ct/kWh und sei gegenüber der Vorrunde im April 2019 (5,66 ct/kWh) leicht gefallen, so die BNetzA. Der Wert liege oberhalb der letzten technologiespezifischen Solarausschreibung (4,90 ct/kWh) und zeige, dass die ausgeschriebenen Mengen Spielraum für Gebote mit unterschiedlichen Kostenstrukturen lassen.

In dieser Ausschreibungsrunde wurden 13 Gebote mit 86.219 kW Gebotsmenge aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen.

In der zweiten Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. November 2019 wurde der Rahmen bei Weitem nicht ausgeschöpft. So gingen nur Gebote für 76,8 MW ein. Ausgeschrieben waren aber 133 MW. Dennoch seinen damit sowohl bezogen auf Gebotsmenge als auch Gebotsanzahl knapp dreimal mehr Gebote als in der Vorrunde (20 Gebote/27.328 kW) im April 2019 eingegangen.

Zuschläge konnten für insgesamt 50 Gebote mit einem Volumen von 56.725 kW erteilt werden, darunter war eine Neuanlage. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 9,35 ct/kWh und 16,56 ct/kWh.

Die Zuschläge für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land sind unter www.bundesnetzagentur.de/gema19-2 und die Zuschläge für Biomasseanlagen unter www.bundesnetzagentur.de/bioausschreibungen19-2 veröffentlicht.

Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen am 1. Dezember 2019. Für Biomasse ist der nächste Ausschreibungstermin am 1. April 2020.

26.11.2019 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen