Ab 2020 neue Förderung für erneuerbare Wärme

Bundesadler vor dem Gebäude des Bundesamtes für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleFoto: Guido Bröer
Das BAFA stellt sich auf geänderte Förderbedingungen ein.
Für erneuerbare Energien im Wärmebereich plant die Bundesregierung neue Förderbedingungen. Eine Novelle der Förderrichtlinien für BAFA- und KfW-Zuschüsse soll diese nach Solarthemen-Informationen schon zum 1. Januar 2020 an die Kriterien der künftigen Steuerabschreibungen für energetische Gebäudesanierungen anpassen. Die wichtigsten Änderungen an der Förderung für erneuerbare Wärme fasst dieser Solarthemen-Artikel zusammen.

Weil die lange angekündigte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), in der zahlreiche Programme von KfW und BAFA verschmelzen sollen, wohl noch ein Jahr auf sich warten lässt, hat sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) jetzt zu einer kleineren Novelle der Förderrichtlinien entschlossen. Sie soll – wenn alles glatt läuft – vor Weihnachten über die Bühne gehen und am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Denn seit September stehen zwei Ankündigungen der Bundesregierung im Raum: Ab 2020 soll die steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierungen greifen. Und parallel dazu sollen in der bestehenden Förderung für erneuerbare Wärme die Fördersätze um durchschnittlich 10 Prozent steigen. Das BMWi will nun nach Recherchen der Solarthemen mit der Novelle bereits einige Elemente der späteren BEG vorziehen.

Höhere Fördersätze

So sollen bereits jetzt die Fördersätze von technologiebezogenen Festbeträgen auf einen prozentualen Anteil an den förderfähigen Kosten umgestellt werden (vgl. Solarthemen+plus vom 4. Oktober 2019). Analog zur steuerlichen Förderung, wo laut Gesetzentwurf einheitlich 20 Prozent der Investitionskosten als Steuererlass gewährt werden, soll dieser Prozentsatz in den Zuschussprogrammen die untere Messlatte bilden. Um hier 20 Prozent zu erlangen, muss beispielsweise eine neue Gasbrennwertheizung für einen späteren Anschluss erneuerbarer Energien vorbereitet sein. „Renewable Ready” heißt die neue Einstiegsformel in das Fördersystem. Die nächste, mit 30 Prozent Förderung goutierte Qualitätsstufe ist eine sogenannte „Hybrid-Anlage”. Und für eine als rein regenerativ geltende Heizung, etwa eine Wärmepumpe, einen Biomassekessel oder eine Solaranlage winken nach derzeitigen Überlegungen des BMWi offenbar 35 Prozent Förderung. Hinzu kann ein weiterer Zuschuss für den Ausbau eines alten Ölkessels kommen. Diese politisch angekündigte „Abwrackprämie” für Ölkessel könnte 10 Prozent betragen.

Ein Entwurf der neuen Förderrichtlinie liegt noch nicht öffentlich zugänglich vor. Bereits im Internet anschauen kann man aber die geplanten Mindestanforderungen für die steuerliche Förderung. In Form einer Verordnung der Bundesregierung (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung ESanMV) liegen sie Bundestag und Bundesrat zur Zustimmung vor. Für erneuerbare Energien übernimmt die Bundesregierung darin im wesentlichen die bisherigen technischen Anforderungen aus den Förderprogrammen von KfW und BAFA. Es wird in der Verordnung aber auch beschrieben, was demnächst fördertechnisch unter den Begriffen „Renewables Ready” und „Hybrid-Anlage” zu verstehen sein soll.

Was heißt „Renewable Ready”?

Als „Renewables Ready” gilt ein Gas-Brennwertkessel nur, wenn seine Steuerungs- und Regelungstechnik bereits auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien ausgelegt ist. Zudem muss bereits ein Speicher mit dafür ausreichendem Volumen installiert werden. Zusammen mit dem Förderantrag soll außerdem eine „Feinplanung” für die Auslegung der künftigen Nutzung erneuerbarer Energie vorzulegen sein. Der Fördernehmer ist laut Entwurf verpflichtet, im Laufe von zwei Jahren nach der Installation des Gas-Brennwertkessels „die Umsetzung der Hybridisierung” nachzuweisen.

Die Mindestanforderungen an eine Hybrid-Anlage machen sich dabei insbesondere am Anteil erneuerbarer Energien fest. Dabei hebt die Verordnung nicht etwa auf den Jahres-Wärmebedarf ab, sondern auf die Heizlast des Gebäudes: „Die thermische Leistung des regenerativen Wärmeerzeugers einer Hybrid-Anlage muss mindestens 25 Prozent der Heizlast des versorgten Gebäudes betragen.”

Unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten gibt es nun in der Frage, ob dieser Leistungsbezug auch für Solarthermieanlagen gelten soll. Für sie wird in einem eigenen Absatz auf Mindestdimensionen für Solarinstallationen verwiesen, die dem heutigen Marktanreizprogramm entsprechen. Diese könnten nach Solarthemen-Recherchen zumindest übergangsweise ihre Gültigkeit behalten. Gleichwohl gibt es Überlegungen, später auch die Solarthermie mithilfe pauschalisierter Leistungsdaten (0,7 kW pro m2 Aperturfläche) in Hybrid-Anlagen auf 25 Prozent der Heizlast auszulegen.

Die neuen Definitionen für „Renewable Ready” und „Hybrid-Anlagen” sollen auch in die neuen Zuschussprogramme eingehen. Sie seien in den Förderprogrammen „bislang nicht vorhanden, werden hier aber spiegelbildlich zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung zum Jahresbeginn 2020 umgesetzt,“ heißt es im Begründungstext zur Verordnung.

BDH: Zielgruppe wird nicht erreicht

Nicht glücklich ist damit der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Er begrüßt den neuen Ansatz zwar im Grundsatz. Die hohen Anforderungen und die nur zweijährige Nachrüstfrist für „Renewable-Ready”-Gaskessel findet der Verband allerdings kontraproduktiv. Der BDH legt sich derzeit bei der Politik ins Zeug, um diesen Punkt noch zu ändern. Der Geschäftsführer Technik des Verbandes, Lothar Breidenbach, sagte den Solarthemen: „Wir möchten mit der steuerlichen Förderung eine andere Klientel erreichen, die sonst keine erneuerbaren Energien eingesetzt hätte. Die bekommen wir so aber nicht.” Breidenbach teilt Heizungssanierer zur Erläuterung in zwei Gruppen ein: die freiwilligen und die unfreiwilligen Sanierer. Die Unfreiwilligen werde man sicher nicht überzeugen, wenn die Anforderungen zu hoch seien, so lautet das BDH-Credo seit Jahren.

Mit ähnlicher Begründung wendet sich der BDH auch gegen den Ausschluss von Öl-Brennwertkesseln aus den Förderplänen. Zumindest als Hybridanlage würde der Industrieverband sie weiterhin gern gefördert sehen.

Anders beurteilt das Helmut Jäger vom Solar-Heizungsbauer Solvis, der den Bundesverband Solarwirtschaft bei der Lobbyarbeit unterstützt und die Förderpläne positiv kommentiert. Er betont, es sei wichtig, das die neuen Regeln zum 1. Januar 2020 an den Start kämen. Denn schon seit Monaten sei im Markt ein leichter Attentismus zu spüren. Jäger führt dies auf die politischen Ankündigungen für bessere Fördersätze zurück.

28.11.2019 | Autor: Guido Bröer | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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