Kritik an Novelle des Kraftwärmekopplungsgesetzes

Biomasse wie Holzhackschnitzel sind beim Bonus für erneuerbare Wärme in der Novelle des Kraftwärmekopplungsgesetzes ausgenommen.Foto: Juergen Wiesler - stock.adobe.com
Hackschnitzel
Die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg bemängelt, dass der Bonus für erneuerbare Wärme nicht für mit Biomasse befeuerte KWK-Anlagen gelten soll. Sie fordert Technologieneutralität bei der KWK-Förderung.

Im Vorschlag zur Novelle des Kraftwärmekopplungsgesetzes (KWKG) soll ein Bonus für erneuerbare Wärme eingeführt werden. Eine KWK-Anlage, die zum Beispiel in ein Wärmenetz einspeist oder industrielle Prozesswärme bereitstellt, kann nach dem Entwurf des KWKG unter bestimmten Voraussetzungen einen erhöhten KWK-Zuschlag auf den eingespeisten Strom erhalten. Davon ausgenommen ist faktisch allerdings die energetische Verwertung von erneuerbaren Brennstoffen wie Holz und Biogas, da es sich nach Ansicht des Gesetzgebers nicht um „innovative erneuerbare Wärme“ handelt.

„Grundsätzlich halten wir die Einführung eines Bonus für erneuerbare Wärme für den richtigen Weg, um Anreize für effiziente Wärmenetze zu schaffen. Für uns völlig unverständlich ist jedoch, weshalb die Wärmeerzeugung aus Biomasse faktisch davon ausgenommen werden soll. Wer mehr erneuerbare Wärme will, darf die Hauptenergieträger mit weiterem Potenzial nicht benachteiligen, sondern die gleichen Anreize für alle setzen“, sagt Franz Pöter, Geschäftsführer der Plattform Erneuerbare Energien. Die Branchen-Dachorganisation hat sich deshalb mit der Bitte an Umweltminister Franz Untersteller gewandt, sich im Rahmen der Beteiligung der Bundesländer im Gesetzgebungsverfahren für eine technologieneutrale Ausgestaltung einzusetzen.

„Für den Betreiber eines KWK-Systems macht es nach dem Vorschlag wirtschaftlich keinen Unterschied, ob er seine KWK-Anlage mit fossilen Brennstoffen oder mit EE-Brennstoffen befeuert.“, sagt Pöter. „Dieser Ansatz wird umso unverständlicher, wenn man bedenkt, dass gerade die Biomasse über erhebliche Potenziale verfügt und einen wesentlichen Beitrag zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Wärme erbringen kann. Bereits heute ist die Biomasse der Eckpfeiler der Wärmewende. Ein Ausschluss der Biomasse in der Novelle des Kraftwärmekopplungsgesetzes aus der Bonusregelung ist im Vergleich zu anderen Erneuerbaren Energien nicht zielführend.“

19.12.2019 | Quelle: Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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