Solarthermie Förderung 2020 beim BAFA mit neuen Kriterien

Bundesadler vor dem Gebäude des Bundesamtes für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleFoto: Guido Bröer
Das BAFA stellt sich auf geänderte Förderbedingungen ein.
Seit dem 1. Januar 2020 gelten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Regeln für die Förderung von Heizungssystemen mit erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm - MAP). Nach den Recherchen der Solarthemen-Redaktion hat das BAFA inzwischen auch einige Detailfragen zur Förderung und Auslegung von Solarthermie-Anlagen festgelegt.

Im Wesentlichen gab es in der am 30. Dezember 2019 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) veröffentlichten Fassung der Förderrichtlinie keine Änderungen mehr gegenüber dem internen Entwurf. Was für erneuerbare Wärme und insbesondere die Solarthermie-Förderung 2020 neu ist, hatten die Solarthemen am 11. Dezember 2019 berichtet. Die grundsätzlichen Neuerungen im MAP 2020 sind:

  • prozentuale Förderung statt Festbeträge
  • Wegfall aller bisherigen Boni wie z.B. APEE, Kesseltauschbonus, Optimierungsbonus
  • Einführung einer 10-prozentigen Austauschprämie für alte Ölheizungen
  • „Renewable Ready“ als Förderkriterium für Gasbrennwertheizungen. Nachrüstung mit erneuerbaren Energien (in der Regel einer Solarthermieanlage) muss binnen zwei Jahren erfolgen. Förderung: 20 % der förderfähigen Kosten
  • Neuer Förderbegriff „Gas-Hybridheizung“ für die Kombination von Gas-Brennwertkesseln mit erneuerbarer Energie – in der Regel Solarthermie. Förderung: 30 % der förderfähigen Kosten (mit Öl-Austauschprämie 40 %).
  • Zuschuss für Biomasse-Heizungen und Wärmepumpen 35 % der förderfähigen Kosten (mit Öl-Austauschprämie 45 %)
  • Förderung für Solarthermieanlagen ohne Kesseltausch: 30 %
  • Abschaffung der BAFA-Innovationsförderung in der bisherigen Form. Allerdings fördert das BAFA im Neubau Biomasse-, Wärmepumpen-, und Solarthermieanlagen unter den schärferen Kriterien der früheren Innovationsförderung. Dann gelten die gleichen Prozentsätze wie in der Altbauförderung.
  • Abschaffung der KfW-Förderung (Einzelmaßnahmen) für Gas- und Öl-Heizungen.

Das BAFA zeigt die einzelnen Fördersätze in einer übersichtlichen Tabelle auf seiner Internetseite. Es beschreibt dort auch die näheren Förderkriterien. Bei Redaktionsschluss war außerdem noch ein Merkblatt in Vorbereitung, das bestimmte Anforderungen näher erläutern soll.

EE-Hybrid

Mit Blick auf die Solarthermie sind dabei einige wichtige Punkte zu erwähnen. Während die Förderrichtlinie des BMWi nur eine „Gas-Hybridheizung“ kennt, nutzt das BAFA jetzt seinen Ermessensspielraum, um auch eine „Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybrid)“ zu definieren. In Verbindung mit einem Biomasse-Kessel oder einer Wärmepumpe wird also die Solarthermieanlage zu 35 Prozent mitgefördert und nicht nur zu 30 Prozent, wie man nach dem Wortlaut der Förderrichtlinien annehmen könnte. In diesem Fall kann sich dann auch die Gesamtförderung durch die Ölaustauschpränie auf 45 Prozent erhöhen.

Interessant ist auch eine umgekehrte Nachrüstungsoption für Hybridanlagen: Wer bereits eine heizungsunterstützende Solaranlage besitzt und den Gasbrennwertkessel erneuern oder einen Ölkessel durch diesen ersetzen möchte, kann dafür den gleichen Fördersatz wie für eine vollständige Neuinstallation bekommen. Offenbar gilt das auch für die Öl-Austauschprämie.

Kollektorleistung pauschal 500 W/qm

Ein großes Fragezeichen hinterlässt die Förderrichtlinie bislang für die korrekte Dimensionierung von Solarkollektoren in einer Hybridanlage. Wörtlich heißt es hier nur: „Die thermische Leistung des regenerativen Wärmeerzeugers einer Hybrid-Anlage muss mindestens 25 % der Heizlast des versorgten Gebäudes betragen.“ Wie aber ist die Leistung der Solarthermieanlage zu bestimmen? Bislang findet sich auf der BAFA-Internetseite noch keine Auskunft. Auf Anfrage der Solarthemen bestätigte die Behörde allerdings, dass man eine Faustformel aus der VDI-Richlinie 6002 ableiten wolle.

Demnach sind die Komponenten einer Solarthermieanlage mit mindestens 500 Watt pro Quadratmeter Kollektorfläche auszulegen. Diesen Wert will das BAFA nun zur Grundlage nehmen. Für jeweils 2 kW Kesselleistung muss die solare Hybridanlage über mindestens einen Quadratmeter Kollektorbruttofläche verfügen. Dann soll das Förderkriterium als erfüllt gelten. Beispielsweise müsste ein 20-kW-Kessel nach dieser Formel mit einer Solarthermieanlage von mindestens 10 Quadratmetern ausgestattet werden. Bei kleineren Kesseln greift meist das das weiterhin geltende Kriterium, wonach mindestens 9 qm (Flachkollektor) beziehungsweise 7 qm (Vakuumkollektor) installiert werden müssen.

BDH kritisiert „Renewable Ready“

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) verspricht sich von der neugestalteten Förderung einen Schub. BDH-Geschäftsführer Andreas Lücke sagte gegenüber den Solarthemen: „Die Anhebung der bisherigen Fördersätze im MAP um jeweils 10 Prozentpunkte dürfte den Markt für Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien einkoppeln, zusätzlich beleben. Der BDH begrüßt ferner, dass der Einsatz von erneuerbaren Energien im Neubau deutlich höher angereizt wird als bisher.“
 
Weiterhin kritisiert der BDH die enge Nachrüstpflicht für „Renewable-Ready“-Anlagen, die neben dem Förderprogramm auch für die parallel eingeführte steuerliche Förderung gilt. Lücke sagt: „Dass bei Austausch eines alten Heizkessels durch einen Gas-Brennwertkessel eine zu komplexe Vorgabe ,Renewable Ready‘ Voraussetzung für die Förderung wurde, verhindert die für die Klimaschutzziele wichtige Breitenwirkung, die durch die Austauschprämie erreicht werden sollte. Dass die Kriterien für die Gas-Hybridheizung weit gefasst wurden, begrüßen wir hingegen.“

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft zeigte sich optimistisch, dass die neue Förderung in Verbindung mit der neu eingeführten C02-Bepreisung 2020 zu einem Nachfragesprung für Solarthermieanlagen führen werde.

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