BAFA-Förderung: Bald höhere Zuschüsse für Heizungssanierer

Gebäude des BAFA in EschbornFoto: Guido Bröer
Das BAFA soll künftig höhere Zuschüsse für Heizungsmodernisierungen auszahlen.
Mit der zum 1. Januar 2020 geplanten Novelle der Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Marktanreizprogramm - MAP) soll die BAFA-Förderung bis zu 45 Prozent der Investitionskosten für neue Heizungsanlagen betragen.

Inzwischen gibt es einen Entwurf der Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm, welcher der Solarthemen-Redaktion vorliegt. Im wesentlichen bestätigt dieser die Pläne, über die die Solarthemen vor zwei Wochen berichtet haben. Vor allem die Staffelung der Fördersätze hat das Ministerium jetzt aber noch klarer formuliert. Die BAFA-Förderung soll künftig zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen.

Biomasseanlagen und Wärmepumpen soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) künftig mit 35 Prozent bezuschussen. Für sogenannte Hybrid-Heizungen – die Kombination eines Gas-Brennwertgerätes mit (in der Regel) einer Solarthermieanlage – soll es 30 Prozent Zuschuss geben. Wenn durch die neue Anlage eine alte Ölheizung ersetzt wird, soll der Fördersatz steigen: für Biomasse und Wärmepumpen auf 45 Prozent und für Hybrid-Heizungen auf 40 Prozent.

Solaranlage wird mit Biomasse schlechter gestellt als mit Gas

Bemerkenswert ist dabei, dass nach der bisherigen Formulierung des Richtlinienentwurfs für Solarthermieanlagen der Öl-Austausch-Bonus nur in Kombination mit Gas-Brennwertgeräten im Richtlinien-Entwurf auftaucht. In Verbindung mit Biomasseanlagen und Wärmepumpen wird er hingegen nicht erwähnt. Dies liegt daran, dass der Richtlinien-Entwurf Gaskessel-Kombinationen insgesamt als „Hybrid-Anlage” bewertet. Kombinationen auf rein erneuerbarer Basis, etwa eine Solar-Holzpellets-Kombination gelten fördertechnisch hingegen als zwei getrennte Anlagen.

Sollte es dabei bleiben, werden pfiffige Installationsbetriebe weiterhin eine Herausforderung darin sehen, in der Rechnung eine für Kunden optimierte Abgrenzung zwischen den beiden Rechnungsposten Solaranlage und Heizungserneuerung zu präsentieren. Das BAFA, das diese Rechnungen zu prüfen hat, ist davon entsprechend wenig begeistert.

„Renewable Ready“

Interessant ist auch die neue Einstiegsstufe in die Förderung. Mit 20 Prozent ist ein Gas-Brennwertgerät förderfähig, sofern es „Renewable Ready” vorgerüstet ist. Dazu ist beim BAFA eine Feinplanung einzureichen. Und der Handwerker muss von Anfang an neben einer hybridfähigen Steuerungstechnik auch einen ausreichend dimensionierten Speicher einbauen. Damit es dabei nicht über Jahre bleibt, will das BMWi eine Frist setzen: Innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme ist das „Renewable-Ready”-Gas-System zu einer Gas-„Hybridanlage” aufzurüsten. Geschieht dies nicht, muss der Empfänger die BAFA-Förderung zurückzahlen. Wenig begeistert ist über diese strenge Vorgabe der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Doch trotz seiner Lobbyarbeit steht dies bislang unverändert so im Richtlinienentwurf.

Gleiche Kriterien für „Renewable-Ready”-Gasheizungen sollen übrigens nach der zurzeit vom Parlament beratenen Verordnung auch für die steuerliche Förderung von Heizungssanierungen gelten. Diese richtet sich ausschließlich an Eigenheimbesitzer. Demgegenüber stehen die BAFA-Zuschüsse auch den meisten anderen Gebäudeeigentümern und Contractoren zur Verfügung.

Nicht vollends begeistert zeigt sich Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft auf Solarthemen-Anfrage von den Details der geplanten BAFA-Förderung. Er kritisiert vor allem, dass das Ministerium sich bisher offenbar nicht von einem einheitlichen Basis-Fördersatz von 35 Prozent für alle Erneuerbaren einschließlich Solarthermie und Hybridanlagen habe überzeugen lassen. Grundsätzlich geht Körnig allerdings davon aus, dass die neue Förderung Wirkungen entfalten wird: „Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn diese neue Förderkulisse nicht auch bei der Solarthermie einen Turnaround auslösen würde.”

Wichtig wäre dafür auch, dass die neue Förderrichtlinie planmäßig zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Das Bundeswirtschaftsministerium hält offenbar an diesem Plan fest. Dies wäre für die Branche um so wichtiger, falls Bund und Länder sich im Vermittlungsausschuss nicht rechtzeitig auf die parallel geplante steuerliche Förderung für Gebäudesanierungen einigen sollten, so dass diese nicht oder erst später in Kraft treten könnte.

11.12.2019 | Solarthemen | solarserver.de
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