Dauerblinken von Windkraftanlagen künftig vermeiden

Dauerblinken bei Windkraftanlagen in der NachtFoto: dk-fotowelt / stock.adobe.com
Am 14. Februar ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) Thema im Bundesrat. Die Bundesregierung hat diese Vorschrift gern das Dauerblinken von Windkraftanlagen bereits beschlossen. Stimmt der Bundesrat ihr zu, können die neuen Regeln für die Nachtbeleuchtung – auch – von Windkraftanlagen (WKA) bald in Kraft treten.

Ein Ziel sowohl der vorherigen als auch der neuen AVV ist es, das Dauerblinken von Windkraftanlagen in der Nacht zu vermeiden. Dies soll die Akzeptanz für die Windkraft fördern.

Am 8. Januar hat die Bundesregierung die Neufassung der AVV beschlossen. Der Bundesrat muss zustimmen. Bereits gestern hat sich der Verkehrsausschuss des Bundesrates mit der Verordnung befasst. Heute ist sie auf der Tagesordnung des Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses. Ins Plenum der Ländervertretung sollen die neuen Regeln dann am 14. Februar kommen.

In einem gemeinsamen Schreiben haben der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Bundesverband Windenergie (BWE) an die Länder appelliert. Demnach sollen diese die Verordnung nicht in eine Warteschleife schicken. Dabei haben beide Verbände bereits Kritik am Entwurf der neuen AVV geäußert.

Schon die jetzt noch gültige Fassung der AVV lässt eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BKN) zu. Die technisch anerkannten Lösungen beschränken sich jedoch bislang auf radargestützte Systeme. Kurz gesagt erken­nen diese an Windparks und WKA installierten Systeme herannahende Flugkörper und schalten die Beleuchtung an den WKA an. Die Alternative sind Technologien, die die in den Flugzeugen und Hubschraubern bereits vorhandenen Transponder nutzen. Die Transponder dienen auch in der Luftfahrt dazu, dass sich einander nähernde Flugkörper erkennen. Transponder-Systeme an Windrädern sollen in der Lage sein, die Signale von Flugzeugen zu erfassen und die Beleuchtung bei Bedarf zu aktivieren.

Alle Techniken sicher

Es war und ist zum Teil aber umstritten, welche Verfahren für eine ausreichende Sicherheit sorgen. Ein im Juni 2019 vorgelegtes Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums von Ferdinand Behrend, einem Flugsicherheitsexperten an der TU Berlin, belegt allerdings, dass grundsätzliche Bedenken nicht bestehen.

Bislang – im Rahmen der jetzt noch geltenden AVV-Fassung – verhält sich ein großer Teil der Betreiber von bestehenden Windkraftanlagen noch zurückhaltend. Sie haben ihre Dauerblinker bislang nicht auf einen bedarfsgerechten Betrieb umgerüstet. Sie hoffen, die Transponderlösung könne eventuell günstiger sein. Nun werden wohl bald alle technischen Optionen zulässig sein.

„Die neue AVV ist technolgieneutral”, sagt Christoph Zipf, Pressesprecher des BWE. Das sei positiv. Es gebe durch die Verordnung keinen Eingriff in den Markt. Jedoch wünsche sich der BWE klar definierte, längere Übergangsfristen und Ausnahmen für ältere Anlagen.

Nach Schätzungen der Fachagentur Windenergie an Land sind rund 17.500 Windkraftanlagen betroffen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht seit einem Jahr eine Umrüstung auf die BKN vor. Damit will die Regierung das Dauerblinken von Windkraftanlagen in der Nacht vermeiden. Die Frist dafür ist von der Bundesnetzagentur schon einmal auf den 1. Juli 2021 verlängert worden. Aber auch bis dahin ist nun nicht mehr viel Zeit, sehr viele Anlagen bzw. Parks umzustellen. Zudem enthält die neue AVV auch neue Anforderungen an schon installierte Radarsysteme, die von diesen nicht ohne Weiteres eingehalten werden können. Und alle Anlagen mit BKN sollen außerdem mit einer neuen Infrarotbeleuchtung ausgestattet werden.

Auch die Genehmigungsbehörden werden von den Regelungen betroffen sein. Relativ kurzfristig müssen sie neue technische Systeme zulassen. Zum Teil erfordern diese noch eine spezielle Prüfung.

30.1.2020 | Autor: Andreas Witt | Solarthemen | solarserver.de
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