Förderung für Energieberatung wird erhöht
Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ tritt am 1. Februar 2020 in Kraft. Diese Förderung zielt auf die intelligente Einsparung von Energie in Wohngebäuden durch qualifizierte und unabhängige Energieberater. Dies schließt auch den Einsatz erneuerbarer Energien ein, zum Beispiel Solarthermie, Photovoltaik und Biomasse..
Kommunen können unterstützen
Konkret erhöht der Bund die Förderung von bisher 60 auf 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Der Höchstsatz steigt somit von 800 auf 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und von 1.100 auf 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten. Kommunen oder Bundesländer können die Energieberatung zusätzlich unterstützen. Der Beratungsempfänger muss allerdings einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent selbst tragen.
Im Fokus der Energieberatung, die sich in erster Linie an Eigentümer (einschließlich Wohnungseigentümer) richtet, steht eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des Gebäudes. Die Berater zeigen dem Hausbesitzer anschließend auf dieser Basis auf, wie er das Wohngebäude zu einem KfW-Effizienzhaus modernisieren kann. Der Bund fördert allerdings auch einen individueller Sanierungsfahrplan. Dieser enthält zum Beispiel Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz. Damit kann der Eigentümer die energetische Sanierung anschließend nach und nach angehen. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung sind die voraussichtlichen Investitionskosten und das Thema Fördermittel. Dazu erhält der Hausbesitzer die Ergebnisse in einem Energieberatungsbericht.
Energieberatungsberichte
Qualifizierte Energieberatern erstellen die Energieberatungsberichte. Diese verpflichten sich, neutral zu beraten. Privatpersonen und kleine sowie mittlere Unternehmen können das Programm nutzen. Der Bund fördert Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt.
Energieberater müssten die die Anträge vor Beginn der Beratung durch den beim BAFA stellen. Nähere Informationen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) verfügbar. Antragsberechtigte Energieberater/innen finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
3.2.2020 | Quelle: BAFA | solarserver.de
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