Länder: Regeln für die Sektorenkopplung vereinfachen

Container zur Wasserstoffspeicherung, rechts daneben Photovoltaikanlagen, im Hintergrund WindkraftanlagenFoto: malp / stock.adobe.com
Grüner Wasserstoff spielt für die Energiewende eine zentrale Rolle.
Eine Länderinitiative soll zu einfacheren Regeln für die Sektorenkopplung führen. Der vom Land Mecklenburg-Vorpommern in den Bundesrat eingebrachte Vorschlag will eine Experimentierklausel einführen. Damit soll es möglich werden, wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu testen.

Der Bundesrat überwies den Antrag (Drucksache 56/20) am 14. Februar in den Wirtschafts- und den Umweltausschuss.Ursprünglich strebte das Land Mecklenburg-Vorpommern im Plenum des Bundesrates eine sofortige Abstimmung über den Antrag an. Davon nahm es jedoch kurzfristig Abstand. Denn offenbar gibt es zu dem Vorhaben, die Regeln für Sektorenkopplung zu vereinfachen, noch Beratungsbedarf.

Christian Pegel (SPD), der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, erklärt, ohne Sektorenkopplung werde die Energiewende nicht gelingen. Es müsse möglich sein, überschüssigen Strom aus erneuerbaren Energien, den die Netzbetreiber sonst abregelten, im Verkehrs- und im Wärmebereich sowie in der Industrie einzusetzen. Doch das sei mit dem derzeit bestehenden Abgaben- und Steuersystem nicht möglich. So sei selbst dann Wasserstoff mit erneuerbaren Energien nicht wirtschaftlich zu erzeugen, wenn man den Elektrolyseur geschenkt bekomme. Allerdings, so räumt Pegel ein, sei das Abgaben- und Steuersystem so komplex, dass es hier keine einfachen Lösungen gebe.

Die Initiative von Mecklenburg-Vorpommern mit Unterstützung weiterer Länder richtet sich daher zunächst auf die Erprobung neuer Rahmenbedingungen. 100 Projekten solle es der Gesetzgeber ermöglichen, auf Basis ihrer eigenen wirtschaftlichen Regeln zu arbeiten. Auswählen lassen möchte Pegel sie über eine Ausschreibung der Bundesnetzagentur. Denn es reiche nicht aus, in Reallaboren lediglich die Technologien zu testen. Auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssten sich weiter entwickeln. In drei bis vier Jahren, hofft Pegel, seien mit solchen Projekten neue Erkenntnisse zu gewinnen, welche Rahmenbedingungen sinnvoll wären. Es sei dann leichter, das Abgaben- und Steuersystem entsprechend anzupassen.

Bundesrat soll fordern

Die Initiative sieht im ersten Schritt eine Entschließung des Bundesrates vor, um neue Regeln für die Sektorenkopplung zu ermöglichen.

Folgenden Beschluss möchte Mecklenburg-Vorpommern erreichen:
„1. Der Bundesrat stellt fest, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Umsetzung der Energiewende die Marktintegration der erneuerbaren Energien und die Kopplung des Sektors Energiewirtschaft mit den Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie unabdingbar sind. Dazu ist es erforderlich, die sektorenübergreifende Wettbewerbsfähigkeit von Strom aus erneuerbaren Energien herzustellen.
2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Rechtsrahmen für eine Experimentierklausel zu schaffen, um neue wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Überwindung der Hemmnisse in der Wettbewerbsfähigkeit mit zeitlich befristeten und räumlich begrenzten Experimenten zu erproben.“

Eine Begrenzung lasse sich laut Pegel anhand der Leistung, zum Beispiel auf ein Gigawatt, oder einer bestimmten Projektanzahl vornehmen. Diese Experimente will die Initiative vorzugsweise in Gebieten sehen, in denen Wind- und Photovoltaikanlagen viel Strom aus erneuerbaren Energien in die Netze einspeisen und in denen die Anlagenkopplung möglich ist. Außerdem sollten Wissenschaftler die Experimente begleiten, um Schlussfolgerungen für die Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sektorenkopplung ziehen zu können.

14.2.2020 | Autor: Andreas Witt | Solarthemen | solarserver.de EEM Energy & Environment Media GmbH

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