Verordnung im Bundesrat: Dauerblinken bei Windkraftanlagen vor dem Ende

Dauerblinken bei Windkraftanlagen in der NachtFoto: dk-fotowelt / stock.adobe.com
Am 14. Februar hat der Bundesrat grünes Licht gegeben, um das Dauerblinken bei Windkraftanlagen in der Nacht zu beenden. Er befasste sich mit der von der Bundesregierung am 8. Januar beschlossenen „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“. Dieser Vorlage stimmten die Länder mit kleineren Änderungsforderungen mehrheitlich zu.

Die Windkraft betreffend möchten die Länder in der Verordnung gegen das Dauerblinken bei Windkraftanlagen zwei Änderungen sehen (siehe Drucksache 15/20 Beschluss). Bei der einen geht es lediglich um die Wahl eines Wortes. Die zweite ist etwas weitgehender. Die Hersteller von Einrichtungen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) sollen über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 verfügen. Diese Anforderung wollen die Länder in Anhang 6 ergänzen. Das hatte zunächst auch der Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums vorgesehen. Doch im Gesetzentwurf der Regierung war er nicht mehr enthalten. Die Länder halten es jedoch für wichtig, um die baumustergeprüften Eigenschaften eines BNK-Systems zu gewährleisten. Ansonsten würden Sicherheitserwägungen missachtet. 

Damit die Verordnung gegen das Dauerblinken bei Windkraft in Kraft treten kann, muss die Bundesregierung den Änderungen des Bundesrates zustimmen. Die Zustimmung gilt als wahrscheinlich.

Der Bundesrat votierte gegen Empfehlungen seines Verkehrs- und seines Wirtschaftsausschusses. Diese hatten sich für weitergehende Änderungen der Verordnung ausgesprochen. Sie betrafen technische Regeln für die BKN und wären vorteilhafter für Anbieter vor radargestützten Systemen gewesen. 

Zwei Technologien möglich

Grundsätzlich stehen derzeit zwei unterschiedliche Technologien zur Verfügung. Dies sind zum einen Systeme, die bereits vereinzelt im Einsatz sind und Flugzeuge per Radar erfassen. Sobald ein Radarsystem ein sich näherndes Flugzeug erfasst, schaltet es die Sicherheitsbeleuchtung ein. Die zweite Technologie nutzt die in nahezu allen Flugzeugen vorhandenen Transponder, um Fluggeräte zu orten. Die Transponder dienen auch in der Luftfahrt dazu, dass sich einander nähernde Flugkörper erkennen. Beide Systeme sind künftig zugelassen. Allerdings müssen dann bald alle Windkraftanlagen ab einer bestimmten Größe mit Infrarotbeleuchtung ausgestattet sein. Diese Dauerbeleuchtung ist – nur – mit Nachtsichtgeräten sichtbar, die nach Auffassung der Bundesregierung viele Piloten tragen.

Wirtschafts- und Verkehrsausschuss der Länder hatten sich dafür eingesetzt, Windkraftanlagen mit radargestützten Systemen von der Infrarotverpflichtung auszunehmen, weil sich deren Sicherheitsbeleuchtung sowieso einschalte, wenn ein Radarsystem ausfalle. Außerdem wendeten sich die Ausschüsse gegen neue Anforderungen an alle Systeme, die von radargestützten Systemen offenbar nur schwer einzuhalten sind. Denn die Systeme sollen nun Flugbewegungen auch direkt über dem Boden erkennen. 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht seit einem Jahr eine Umrüstung auf die BKN vor. Nach Schätzungen der Fachagentur Windenergie an Land sind rund 17.500 Windkraftanlagen davon betroffen. Damit will die Regierung das Dauerblinken von Windkraftanlagen in der Nacht vermeiden. Die Frist dafür hat die Bundesnetzagentur schon einmal auf den 1. Juli 2021 verlängert. Aber auch bis dahin ist nun nicht mehr viel Zeit, sehr viele Anlagen bzw. Parks umzustellen. 

Der Bundesverband Windenergie (BWE) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatten sich in Stellungnahmen kritisch zu der von der Regierung beschlossenen Verordnung geäußert. Beiden ist aber auch wichtig, dass die Verordnung bald in Kraft treten kann und das Dauerblinken vermeidet. Sie hatten daher beide auch an den Bundesrat appelliert, der Verordnung zuzustimmen.

14.2.2020 | Autor: Andreas Witt | Solarthemen | solarserver.de
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